Artikel zum Thema „Werkvertrag“

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Serie (Teil 4): Scheinselbstständigkeit oder Arbeitnehmerüberlassung?

In diesem Teil der [ Serie der IT-Recht-Kanzlei|vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] stellen wir die Abgrenzungskriterien für Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung dar sowie Strategien zu ihrer Vermeidung.

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Serie (Teil 3): Vertragspflichten beim Einsatz freier Mitarbeiter

In diesem Teil [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |index.php?id=IT-Arbeitsrecht%2F20070528_Neue_Serie_der_IT-Recht-Kanzlei%3A_Risiken_und_Chancen_beim_Einsatz_freier_Mitarbeiter] ("Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter") werden die unterschiedlichen Vertragspflichten dargestellt, die sich je nach vertragstypologischer Einordnung für die Parteien ergeben.

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Serie (Teil 2): Vertragstypologische Einordnung der einzelnen Vertragleistungen

In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |vertraege-mit-freien-mitarbeitern-freelancer.html] ("Risiken und Chancen beim Einsatz freier Mitarbeiter") werden die unterschiedlichen Vertragstypen dargestellt, denen eine Vertrag mit einem Freelancer zugeordnet werden kann. Insbesondere werden die Abgrenzungskriterien herausgearbeitet. Denn die Abgrenzung z.B. eines Werkvertrages von einem Dienstvertrag ist oft sehr schwierig und beschäftigt manchmal die Gerichte bis in die höchsten Instanzen.

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Der IT-Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB, als “Freund“ des Auftragnehmers

Der Dienstvertrag ist gerade bei IT-Anbietern, die sehr komplexe und womöglich auch störungsanfällige IT-Leistungen anbieten, ein sehr beliebter Vertrag. Der Grund ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 611 BGB. Danach wird derjenige, welcher Dienste zusagt, lediglich zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

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EuGH: Eine Kopplung der Vergabe öffentlicher Aufträge an Einhaltung des Tariflohn ist unzulässig!

Nach der EG-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern kann es unzulässig sein, die Vergabe eines öffentlichen Auftrags von der Verpflichtung abhängig zu machen, das am Ausführungsort tarifvertraglich vorgesehene Entgelt zu zahlen.

3 min

Nutzungsrechte an Freier Software (Open-Source)

Open-Source-Software (OSS) oder Freie Software sind einzelne Anwendungsprogramme oder ganze Betriebssysteme, deren Quellcode veröffentlicht ist und die frei genutzt, vervielfältigt und verändert werden können. Dies eröffnet vielen Nutzern die hochwillkommene Möglichkeit, komplexe Software lizenzfrei zu nutzen und zu verändern. Das Problem entsteht aber bei der Weitergabe, insbesondere dann, wenn der Quellcode der OSS durch den Nutzer verändert worden ist. Der folgende Beitrag will darlegen, wann Software als OSS zu qualifizieren ist und welche Chancen und Risiken die Nutzung von OSS mit sich bringt.

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Der EVB-IT Systemvertrag verdrängt die EVB-IT Standardverträge nicht!

EVB-IT Systemvertrag: Die Einführung und die Aufregung um den neuen EVB-IT Systemvertrage lässt oft vergessen, dass die bisherigen EVB-IT Verträge, durchaus noch zur Anwendung kommen. Insbesondere gilt das alte Haftungskonzept. Der Folgende Beitrag will dieses Haftungskonzept, das sich für den Auftragnehmer als ausgesprochen günstig darstellt, zusammenfassend darstellen.

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Anwendungsbereich des neuen EVB-IT Systemvertrags

Nun liegt der neue EVB-IT Systemvertrag vor und der Beschaffer hat die Qual der Wahl. Da zur Zeit noch fünf BVB- und nun sieben EVB-IT-Vertragstypen verwendet werden, wird es nicht einfacher für den Beschaffer zu entscheiden, welchen Vertragstyp er den Verdingungsunterlagen zu Grunde legen soll.

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EVB-IT-Systemvertrag: Neue Einkaufsbedingungen der öffentlichen Hand für die Erstellung von IT-Systemen veröffentlicht

Die IT-Recht-Kanzlei berät das Bundesministerium des Innern (BMI) bei der Erstellung von Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen. Zuletzt konzentrierten sich alle Energien auf die Entwicklung des neue EVB-IT Systemvertrages. Nun ist die Arbeit beendet und der mehrfach angekündigte und immer wieder verschobene EVB-IT Systemvertrag ist heute endlich veröffentlicht worden.

4 min

Der Kauf von Hardware aus rechtlicher Sicht

Ohne Hardware (mit der entsprechenden Software) wäre unser alltägliches Leben nicht mehr vorstellbar und die meisten geschäftlichen, wissenschaftlichen und bürokratischen Prozesse undenkbar. Nur, wie spielt sich der Kauf von Hardware aus rechtlicher Sicht eigentlich ab?

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Der IT Systemvertrag, Teil 6: Die IT-Projektorganisation

Haben Auftraggeber und Auftragnehmer den Vertrag erfolgreich vertragstypologisch "sauber" gestaltet, dann wird oft in der Projektorganisation ein systematischer Fehler begangen. Hat der Auftraggeber also den Vertrag als Werkvertrag gestaltet und zum Ausdruck gebracht, dass der Auftragnehmer allein die Projekt- und Erfolgsverantwortung hat, dann muss er die Projektverantwortung in der Projektorganisation auch dem Auftragnehmer überlassen. Dies geschieht aber oft nicht. Der Vertrag wandelt sich dann möglicherweise in einen Dienstvertrag oder in ein Kooperationsmodellum.

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Der IT Systemvertrag, Teil 5: Vertragsgestaltung

Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können...

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Der IT Systemvertrag, Teil 2: Planung bzw. Leistungsbeschreibung

Einen Systemvertrag sollte man nur schließen, wenn das Projektergebnis wenigstens als Konzept beschrieben werden kann. Optimal ist es, wenn die Leistungsbeschreibung im Vertrag festgelegt, also beim Vertragsabschluss vorhanden ist. Bei vielen Systemverträgen fehlt die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise. Dies geschieht oft aus Nachlässigkeit, aber in manchen Fällen ist es dem Auftraggeber nicht möglich...

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Der IT Systemvertrag, Teil 1: Vertragstypologische Einordnung

Der komplexe Systemvertrag birgt eine Reihe von juristischen Problemen und wirft manche offene Frage auf. Der folgende Beitrag will zunächst Klärung hinsichtlich der vertragstypologische Einordnung des Systemvertrages verschaffen...

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Auswirkungen des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes auf die EVB

Dieser Beitrag will die jetzige und geplante zukünftige Vertragssituation und die wichtigsten Änderungen der eingeführten EVB-IT aufgrund des SMG darstellen sowie die Punkte erwähnen, die der Beschaffer bei den alten Verträgen bis zur Vorlage der angepassten Verträge beachten sollte.

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Der Kauf von Software aus rechtlicher Sicht

Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen. Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird.

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Möglichkeiten der IT-Beschaffer, Hard- oder Software aus Rechtsgründen zu beanstanden

Bei Verträgen über den Erwerb von Hard- oder Software geht es letztlich um die Erbringung von Leistungen. Probleme sind dabei immer dann vorprogrammiert, wenn eine Vertragspartei ihre Pflichten nicht vertragsgemäß erfüllt – also „Leistungsstörungen“ eintreten.

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Der Kauf von Standardsoftware aus juristischer Sicht

Der Handel mit Software findet auf die unterschiedlichste Weise statt und in zum Teil nur für Software wirtschaftlichen Vertriebsformen.Es ist dabei zu unterscheiden zwischen Standardsoftware, also um für einen breiten Anwenderkreis zugeschnittene Software, die nicht für den Käufer angepasst wurde und Individualsoftware, also um Software, die für den Anbieter erstellt wird.

12 min

Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass ASP-Verträge als Mietverträge anzusehen sind

Seit Jahrzehnten schwelt ein Streit unter IT-Juristen über die Frage, welchem Vertragtyp die Überlassung von Software zuzuordnen ist. Der BGH hatte schon 1993 apodiktisch geurteilt, Software sei eine Sache, und gab als Begründung an, sie sei ja auf einem Datenträger gespeichert.

5 min

Schicksal von Nutzungsrechten bei Wegfall des Softwareüberlassungsvertrags

Ein Softwareüberlassungsvertrag kann nachträglich nichtig werden. Ein Lizenzvertrag kann rückabgewickelt werden, weil eine Partei vom Vertrag zurücktritt. Welche Rechte verbleiben dann beim Lizenznehmer bei Wegfall oder bei vorzeitiger Beendigung des Lizenzvertrages? Was geschieht also mit den in einem Lizenzvertrag gewährten Nutzungsrechten, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird?

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