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veröffentlicht von RA Jan Lennart Müller

Vergaberecht: Bundeskabinett stimmt für eine Änderung der Vergabeverordnung (VgV)

News vom 05.02.2010, 17:12 Uhr | Keine Kommentare

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie schafft die Voraussetzungen zur drastischen Senkung von Bürokratiekosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Entwurf einer neuen Vergabeverordnung liegt nun dem Bundesrat zur Entscheidung vor.

Das Bundeskabinett hat heute dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung zugestimmt. Der Verordnungsentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet.

Der Entwurf setzt die von den Akteuren des öffentlichen Vergabewesens novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer- und freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) in Kraft. Er bildet den Abschluss der Reformaktivitäten der 16. Legislaturperiode zur Vereinfachung der Vergaberegelungen.

Zukünftig wird es wesentliche Verfahrenserleichterungen bei den von den Unternehmen zu fordernden Eignungsnachweisen geben. Auftraggeber können nun im Regelfall Eigenerklärungen statt offizieller Nachweise fordern. Da der Verordnungsentwurf auch Bestimmungen aus der Energie-Effizienzrichtlinie umsetzt, können öffentliche Auftraggeber künftig auch Energieeffizienzkriterien bei ihren Einkäufen berücksichtigen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie misst der neuen Vergabe-Verordnung ein Reduzierungspotenzial bei Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von etwa 40 Prozent der bisher entstandenen Bürokratiekosten aus. Dies entspricht einer Verminderung der Bürokratielasten um mehr als 250 Mio. Euro.

Ein weiteres Potenzial zur Senkung der Bürokratiekosten um bis zu 1,45 Milliarden Euro ergibt sich daraus, dass Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen künftig auf der Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht und Bagatellkäufe bis 500 Euro nun ohne ein aufwändiges Vergabeverfahren getätigt werden können. ("Direktkauf").

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 27. Januar 2010

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie schafft die Voraussetzungen zur drastischen Senkung von Bürokratiekosten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Entwurf einer neuen Vergabeverordnung liegt nun dem Bundesrat zur Entscheidung vor.

Das Bundeskabinett hat heute dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwurf einer aktualisierten Vergabeverordnung zugestimmt. Der Verordnungsentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet.
Der Entwurf setzt die von den Akteuren des öffentlichen Vergabewesens novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer- und freiberufliche Dienstleistungen (VOB, VOL, VOF) in Kraft. Er bildet den Abschluss der Reformaktivitäten der 16. Legislaturperiode zur Vereinfachung der Vergaberegelungen.
Zukünftig wird es wesentliche Verfahrenserleichterungen bei den von den Unternehmen zu fordernden Eignungsnachweisen geben. Auftraggeber können nun im Regelfall Eigenerklärungen statt offizieller Nachweise fordern. Da der Verordnungsentwurf auch Bestimmungen aus der Energie-Effizienzrichtlinie umsetzt, können öffentliche Auftraggeber künftig auch Energieeffizienzkriterien bei ihren Einkäufen berücksichtigen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie misst der neuen Vergabe-Verordnung ein Reduzierungspotenzial bei Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen in Höhe von etwa 40 Prozent der bisher entstandenen Bürokratiekosten aus. Dies entspricht einer Verminderung der Bürokratielasten um mehr als 250 Mio. Euro.
Ein weiteres Potenzial zur Senkung der Bürokratiekosten um bis zu 1,45 Milliarden Euro ergibt sich daraus, dass Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen künftig auf der Vergabeplattform des Bundes veröffentlicht und Bagatellkäufe bis 500 Euro nun ohne ein aufwändiges Vergabeverfahren getätigt werden können. ("Direktkauf").

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 27. Januar 2010

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Jan Lennart Müller Veröffentlicht von:
Jan Lennart Müller
Rechtsanwalt

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