Rechtsanwalt Nagel im Gespräch mit "Bayern5 aktuell" zum Thema Internetlockfallen

Rechtsanwalt Nagel im Gespräch mit "Bayern5 aktuell" zum Thema Internetlockfallen
06.07.2007 | Lesezeit: 1 min

Die IT-Recht-Kanzlei hatte in der Vergangenheit bereits mehrmals über dubiose Machenschaften diverser Dienstanbieter im Internet berichtet, deren Geschäftskonzept vor allem darin besteht, ahnungslose Internetnutzer mit scheinbar kostenlosen Angeboten in die Kostenfalle zu locken. Mittlerweile hat dieses Phänomen auch die Medienlandschaft erobert. Immer mehr Medien berichten über geprellte Internetnutzer, die solchen Vertragsfallen zum Opfer gefallen sind und tragen damit zur Aufklärung über deren Methoden bei.

Die Redaktion von B5 aktuell wurde durch eine Spamaktion, die sich gegen einen namentlich bekannten Rechtsanwalt, der sich vor allem durch seine Tätigkeit für die Andreas & Manuel Schmidtlein GbR einen zweifelhaften Ruf erworben hat, auf das Phänomen Internetlockfallen aufmerksam. Für die Sendung „Funkstreifzug” sprach B5 aktuell daher mit einem Mitarbeiter der Verbraucherschutzzentrale Bayern und Rechtsanwalt Nagel von der IT-Recht-Kanzlei zum Thema Internetlockfallen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Tim Heinrichs-Noll / PIXELIO

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