Schutzausrüstung, Pyrotechnik, Feuerzeuge
Vorgaben der neuen EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (PSA) ab dem 21.4. 2018
Hersteller, Importeure und Online-Händler müssen sich mit der EU-Verordnung für persönliche Schutzausrüstung (Verordnung (EU) 2016/425 vom 9. 3.2016) auseinandersetzen, die am 20.4.2016 in Kraft getreten ist und ab dem 21.4.2018 Anwendung findet. Diese Verordnung muss nicht in deutsches Recht umgesetzt werden, sondern gilt direkt in allen EU-Mitgliedsstaaten. Die Verordnung löst die bisherige Richtlinie für persönliche Schutzausrüstung ab (89/686/EEC). Wenn Sie wissen wollen, welche Pflichten auf Hersteller, Importeure und Online-Händler zukommen, dann lesen Sie den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei, der in Frage & Antwort Format gehalten ist.
19 min 2Verkauf von Knallbonbons, Knallfrösche, Raketen und Chinakracher: Sprengstoffgesetz ist zu beachten
Weihnachten und die Zeit zwischen den Jahren ist eine ruhige, besinnliche Zeit. Gleichzeitig ist es aber auch die Zeit der Raketen, Knallbonbons, Knallfrösche und Chinakracher, kurz: der Pyrotechnik. Groß und Klein erfreuen sich der bunten Farben und lauten Geräusche, die von unzähligen „Böllern“ an Silvester erzeugt werden. Und einige Tage vorher freuen sich auch die Händler, schließlich bringen Silvesterkracher oder sonstiges Feuerwerk gute Preise und die Geldbörse sitzt an und nach Weihnachten bei den Meisten eher locker. Aber Vorsicht: Der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände ist in Deutschland streng reglementiert! Selbst kleinste Feuerwerkskörper dürfen nicht ohne weiteres verkauft werden. Nachfolgend sollen die wichtigsten Regeln kurz beleuchtet werden.
7 min 1„Messer, Gabel, Scher’ und Licht…“ – vom kinder- und rechtssicheren Handel mit Feuerzeugen
Kein Witz: Feuerzeuge sind spaßbefreit – und keiner hat’s gemerkt. Auf Basis geltenden EU-Rechts verbietet die „Feuerzeug-Verordnung“ bereits seit dem 11. März 2008 alle Feuerzeuge „mit Unterhaltungseffekt“, und auch andere Feuerzeuge sind strikten Anforderungen unterworfen worden. Kürzlich erst wurde ein Klient der IT-Recht-Kanzlei von der zuständigen Behörde mit dem Vorwurf überrascht, er handle mit illegalen Waren.
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