Kopierschutz

BGH: Auch der private Verkauf von Crack-Software ist abmahnbar

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass auch Privatpersonen, die entgegen § 95a Abs. 3 UrhG Programme zur Umgehung des Kopierschutzes von Tonträgern zum Kauf anbieten, von den Tonträgerherstellern auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können.

2 min
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei