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LG Rottweil: Die Nachahmung eines Internetauftritts ist wettbewerbswidrig

Das LG Rottweil (Beschluss vom 02. Januar 2009; Az. 4 O 89/08) hat entschieden, dass eine individuell gestaltete Internetseite dem Schutz des Wettbewerbsrechts unterliegt. Ansprüche aus dem Grundsatz des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes sind gegeben, wenn besondere Umstände außerhalb der gesetzlichen Tatbestände vorliegen, die eine Verwechslungsgefahr darstellen können.

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Das Kopieren der Gestaltung einer Internetseite kann wettbewerbswidrig sein

Das LG Köln hat am 20.06.2007 entschieden (Az. 28 O 798/04), dass das Kopieren der Gestaltung einer Internet-Webseite ein Verstoß gegen das UWG sein kann und damit Ansprüche aus dem sog. ergänzenden wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG zur Folge haben kann, wenn die Internetseite keinen Urheberrechtsschutz genießt, weil die dafür notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.

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