Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)

Abmahnung: Fehlende Angabe des Abtropfgewichts

Eine aktuelle Abmahnung hat den Verkauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen unter fehlender Angabe des Abtropfgewichts zum Gegenstand. Was wurde genau abgemahnt?

3 min

Angabe von Füllmenge bei Druckerpatronen: Laut VG Stuttgart nicht zwingend

Nicht mit Gewehr-, sondern mit Tintenpatronen hatte sich das Verwaltungsgericht Stuttgart kürzlich zu befassen. Zu beantworten war die Frage, ob eine Druckerpatrone ein verpacktes Produkt oder selbst eine Fertigpackung sei – klingt trivial, hat aber bedeutende Auswirkungen auf die Pflichtangaben nach der Fertigpackungs-Verordnung. Das Gericht entschied sich für die Variante „verpacktes Produkt“ und lehnte damit eine verpflichtende Angabe der Nennfüllmenge in Millilitern ab (vgl. aktuell VG Stuttgart, Urt. v. 16.01.2013, Az. 12 K 2568/12).

5 min 1

eBook: Die Fertigpackungsverordnung

Die Fertigpackungsverordnung – das klingt nach einer weiteren EU-Verordnung, die den Herstellern und Händlern das Wirtschaftsleben schwer macht. Dabei handelt es sich in diesem Fall um gar keine europäische, sondern eine deutsche (Rechts-)Verordnung. Für Unternehmen enthält sie dennoch detaillierte Vorgaben, gerade was die Produktkennzeichnung von abgepackten Lebensmitteln und anderen fertig verpackten Erzeugnissen betrifft. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Verordnung in ihrem aktuellen eBook vor.

1 min

Europa, Land der unbegrenzten Nennfüllmöglichkeiten: Änderung der FertigPackV

Schon einmal in München und in Köln ein Bier bestellt? Bayern trinken ihr Helles nun einmal aus 0,5-Liter-Gläsern, die Rheinländer dagegen bevorzugen für ihr Kölsch 0,2-Liter-Gläser. Ähnliche Unterschiede können den Verbraucher jetzt auch anderswo überraschen: seit dem 11.04.2009 gelten für die meisten Lebensmittel keine verbindlichen Verpackungsgrößen mehr.

3 min 4
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei