EVB-IT

Die EVB-IT (welche auch als AGB zu charakterisieren sind) wurden seit März 1998 zunächst gemäß dem Konsensprinzip des Vergaberechts wie auch damals die BVB in einem Gremium ausgehandelt, das aus Vertretern der öffentlichen Hand und der IT-Industrieverbände bestand. Das Ziel der Verhandlungen war, für beide Seiten ausgewogene, praxisbezogene und leicht verständliche Verträge zu erarbeiten, die einen fairen Ausgleich der Interessen der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite herstellen und dadurch Akzeptanz in der Praxis finden sollten.

Neue Einkaufsbedingungen für die Beschaffung von IT-Serviceleistungen veröffentlicht

Die EVB-IT Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates des Bundes, der auch Frau Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff der IT-Recht Kanzlei angehört, haben sich mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) auf einen neuen Mustervertrag für die Beschaffung von Serviceleistungen rund um ein IT-System, den neuen EVB-IT Servicevertrag verständigt.

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