EVB-IT

Die EVB-IT (welche auch als AGB zu charakterisieren sind) wurden seit März 1998 zunächst gemäß dem Konsensprinzip des Vergaberechts wie auch damals die BVB in einem Gremium ausgehandelt, das aus Vertretern der öffentlichen Hand und der IT-Industrieverbände bestand. Das Ziel der Verhandlungen war, für beide Seiten ausgewogene, praxisbezogene und leicht verständliche Verträge zu erarbeiten, die einen fairen Ausgleich der Interessen der Auftraggeber- und Auftragnehmerseite herstellen und dadurch Akzeptanz in der Praxis finden sollten.

Der EVB-IT Erstellungsvertrag, ein neues Kind der „EVB-IT Familie“

Die EVB-IT Arbeitsgruppe des IT-Planungsrates des Bundes, der auch Frau Rechtsanwältin Keller-Stoltenhoff der IT-Recht Kanzlei angehört, hat nach der Veröffentlichung des EVB-IT Systemvertrages, Version V.201 ihre Arbeiten an dem neuen EVB-IT Servicevertrag kurz unterbrochen und die EVB-IT System auf einen Mustervertrag allein für werkvertragliche Leistungen rund um Software gekürzt. Nach kurzer Abstimmung mit dem BITKOM konnte dieser neue Mustervertrag am 09.07.2013 veröffentlicht werden.

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