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Amazon-Affiliates - Haftungsfalle für Online-Händler auf Amazon Marketplace

Affiliates von Amazon (Werbepartner von Amazon, die am Amazon Partner-Programm teilnehmen) listen Angebote der Online-Händler, die am Amazon Marketplace teilnehmen auf ihren eigenen Internetseiten auf und setzen einen Link auf den jeweiligen Händlershop. Sind die Angaben auf der Affiliate-Seite wettbewerbswidrig, schnappt die Haftungsfalle zu...

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Amazon: Abmahnung einer Händlerin wegen Mitbenutzung der EAN

Aktuell wurde eine Händlerin auf der Verkaufsplattform Amazon (www.amazon.de) abgemahnt, da sie sich an ein Angebot einer Mitbewerberin angeschlossen hatte. Die Abmahnerin erhebt gegen die Abgemahnte den Vorwurf der wettbewerbswidrigen Irreführung betreffend der betrieblichen Herkunft der Waren und fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

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Achtung: Abmahnrisiko für Amazon-Marketplace-Händler

Wie die IT-Recht Kanzlei bereits berichtete, wurde kürzlich ein Händler, der über die Internethandelsplattform Amazon Marketplace Waren zum Verkauf anbot und dabei das Produktbild eines ebenfalls bei Amazon Marketplace registrierten Mitbewerbers nutzte, vom Landgericht Nürnberg-Fürth wegen einer Urheberrechtsverletzung auf Unterlassung verurteilt.

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LG Nürnberg-Fürth: Unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen des Internetkaufhauses Amazon

Aus Anlass des Streits zweier Aquaristik-Händler, die beide Waren bei Amazon zum Verkauf anboten, musste das Landgericht Nürnberg-Fürth die Wirksamkeit einer Klausel aus dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beurteilen. Es stellte dabei fest, dass eine Regelung, wonach jeder Händler dem Kaufhaus die “weltweite und gebührenfreie Lizenz zur Verwendung aller eingetragenen Markenzeichen, Handelsnamen und der Namen und Darstellungen aller im Material auftretenden Personen” gewährt, überraschend und daher nach §§ 305c Abs. 1, 307 BGB unwirksam ist.

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Markenfalle Amazon - bietest du noch an oder verletzt du schon?

Der Verkauf von Artikeln über Amazon-Marketplace eröffnet zahlreiche Probleme marken-, urheber- und wettbewerbsrechtlicher Natur. Was müssen Händler beachten, um Rechtsverstöße zu vermeiden? Was können Sie bei Verletzung Ihrer Markenrechte tun? Die IT Recht Kanzlei durchleuchtet insbesondere die schwierige Beziehung zwischen „Amazon und Markenrecht“.

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LG Dresden: Falsche Widerrufsbelehrung bei Amazon = 7.500 Streitwert

Das Landgericht Dresden setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 42 HK O 62/10 EV) einen Streitwert von 7.500 Euro fest. Die Widerrufsbelehrung des Antragsgegners (Händler, der über die Amazon-Plattform Waren vertreibt) wies insgesamt sechs Fehler auf.

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Abmahnfalle Preisangaben bei Amazon: Was Sie dagegen tun können!

Für Händler, die Waren über die Plattform Amazon verkaufen, besteht derzeit keine Möglichkeit, in unmittelbarem räumlichen Bezug zu den Preisen den Hinweis "inkl. Mwst." darzustellen. Dies sei, so ein Mitarbeiter von Amazon Services in einer der IT-Recht Kanzlei vorliegenden E-Mail an einen Mandanten, momentan auch „nicht vorgesehen“. Der Kunde erhalte aber eine detaillierte Aufstellung aller Kostenbausteine [kurz vor Abschicken der Bestellung|versandkosten-einleitung-bestellvorgang.html] . Der Amazon-Mitarbeiter riet zudem, einfach den Zusatz "Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer" dem Händlernamen anzuhängen...

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Amazon-Marketplace: Geht hier noch alles mit rechten Dingen zu?

Einige Händler, die über Amazon-Marketplace Waren anbieten, haben der IT-Recht Kanzlei berichtet, dass ihre über Amazon-Marketplace veröffentlichten Widerrufsbelehrungen sowie das Impressum auf einmal nicht mehr angezeigt worden seien. Konsequenz: Diese Händler wurden abgemahnt.

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Abmahnfalle: Amazon

Die Plattform Amazon erfreut sich bei den Händlern immer größerer Beliebtheit. Dies blieb natürlich auch in Abmahnkreisen nicht lange unbemerkt, sodass nun auch vermehrt auf Amazon abgemahnt wird. Hier bietet insbesondere die von Amazon vorgegebene Katalogisierung der Artikel eine Angriffsfläche für markenrechtliche Abmahnungen.

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Schenken 2.0 – Sie denken, Sie verkaufen bei Amazon.de? Warum das nur teilweise stimmt.

Das Internet wächst unaufhaltsam. Gleichsam sind damit immer wieder neue Rechtsfragen verbunden. Bei Geschäften im Netz sollte stets aufmerksam auf das sog. Kleingedruckte, die AGB, geachtet werden. Die IT-Recht Kanzlei betrachtet heute einmal eine besondere Klauseln in den AGB von Amazon.de, einer Verkaufsplattform im Internet, auf der Händler Waren verkaufen können.

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LG Stralsund: Widerrufsfrist bei Amazon.de beträgt zwei Wochen

Die Online-Handelsplattform Amazon.de hält für ihre kommerziellen Nutzer fast schon aus Tradition die eine oder andere rechtliche „Fußangel“ bereit. Bei einer der strittigen Rechtsfragen scheint jedoch Klärung in Sicht zu sein: in der Rechtsprechung festigt sich derzeit die Ansicht, die Widerrufsfrist im Amazon Marketplace betrage zwei Wochen.

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LG Gießen: Fehlende Widerrufsbelehrung bei Amazon = 10.000 € Streitwert

Das Landgericht Gießen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 6.10.2008 / Az. 8 O 103/08) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Der wettbewerbsrechtliche Fauxpas: Der betroffene Amazon-Händler hatte keine Widerrufsbelehrung veröffentlicht.

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Pflichtlektüre für Amazon-Händler: Wie verkauft man rechtssicher bei Amazon.de?

Amazon-Händler haben es nicht leicht. Sie geraten immer öfter ins Visier der Abmahner, nicht zuletzt weil es gerade beim Verkauf von Artikeln über Amazon Marketplace eine Wissenschaft für sich darstellt, ein Impressum sowie eine Widerrufsbelehrung in voller Länge zu veröffentlichen. Dies ist Amazon auch seit langem bekannt - und schafft dennoch keine Abhilfe. Ist ein rechtssicherer Verkauf über Amazon also überhaupt möglich? Die IT-Recht Kanzlei klärt auf.

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Handel über Amazon: für Online-Händler in Deutschland ein rechtliches Minenfeld!

In letzter Zeit erhält die IT-Recht Kanzlei wieder vermehrt Abmahnungen, die sich ganz gezielt an Amazon-Händler richten. Mitunter gehen die Abmahner dabei recht raffiniert vor. So erläuterte ein Massenabmahner kürzlich RA Keller, LL.M. (IT-Recht) die speziellen "Amazon-Abmahnspielregeln":

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Report: Amazon macht Kasse

Wer bei Amazon eine falsche Bankverbindung angibt, kann eine teure Überraschung erleben, wie [ *pcpro-Autor* |http://www.pc-professionell.de/] Tom Semmler mit der IT-Recht-Kanzlei herausgefunden hat - besonders, wenn er nicht beim Kundendienst anruft.

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Handlungsanleitung der IT-Recht Kanzlei - Wie verkauft man sicher bei Amazon.de

Wie die IT-Recht Kanzlei bereits berichtete, zeichnet sich jetzt schon eine neue Abmahnwelle ab, die diesmal vor allem gewerbliche Anbieter der Internetplattform www.amazon.de betrifft. Und tatsächlich, allein in den letzten Tagen gingen der IT-Recht Kanzlei eine Vielzahl weiterer Abmahnungen (verschiedener Kanzleien) zu, welche sich allesamt an amazon-Händler richteten. Meist wurde dabei beanstandet, dass falsch bzw. überhaupt nicht über das dem Verbraucher zustehende Widerrufs- bzw. Rückgaberechte informiert wird.

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Erste Amazon-Händler werden abgemahnt! - Appell der IT-Recht-Kanzlei an Amazon.de

Der IT-Recht Kanzlei liegt die erste Abmahnung vor, welche sich an einen Händler richtet, der über www.amazon.de Elektronikwaren an Endverbraucher vertreibt. Die Abmahnung entstammt der Feder einer Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag der (in einschlägigen Kreisen als recht abmahnfreudig bekannten) e-tail GmbH erstellt wurde. Dabei legte die e-tail GmbH ihrem auf dem amazon-Marktplatz tätigen Wettbewerber zur Last, dass dieser seine Kunden nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Rückgaberecht belehrt habe.

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