Artikel zum Thema „Textilkennzeichnungsgesetz“

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Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz - Folge Nr. 2: Kennzeichnungspflicht beim Vertrieb bestimmter Textilerzeugnisse

Textilerzeugnisse sind zu kennzeichnen. Nur, was haben insbesondere Online-Händler zu beachten? Reicht es etwa, erst auf der „Detailseite“ eines angebotenen Produktes die Rohstoffgehaltsangaben zu veröffentlichen? Müssen auch Textilerzeugnisse gekennzeichnet werden, die auf der Startseite eines Online-Shops angeboten werden und welche Besonderheiten bestehen wiederum bei eBay? Diese und viele weitere Fragen werden in der Folge 2 der „Serie zum [Textilkennzeichnungsgesetz|http://www.gesetze-im-internet.de/textilkennzg/BJNR002790969.html] “ der IT-Recht Kanzlei beantwortet.

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Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz - Folge Nr.1: Die Basics

Wer ist für die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Textilerzeugnissen verantwortlich? Wie kennzeichnet man richtig und müssen auch in Prospekten beworbene Textilerzeugnisse gekennzeichnet werden? Was sind überhaupt Textilerzeugnisse? Diese und viele weitere Fragen zum [Textilkennzeichnungsgesetz|http://www.gesetze-im-internet.de/textilkennzg/BJNR002790969.html] werden im Rahmen der „Serie zum Textilkennzeichnungsgesetz“ der IT-Recht Kanzlei beantwortet. Die Folge Nr.1 führt dabei in die „Basics“ zum Textilkennzeichnungsgesetz (nachfolgend "TextilKG") ein.

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Frage des Tages - zur Kennzeichnung von Textilien

Ist der Verkauf von Textilien mit dem Hinweis "Bambus" als Materialbezeichnung wettbewerbswidrig?

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Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

Textilhändler aufgepasst! Seit Kurzem lässt die VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG über eine Anwaltskanzlei aus Mayen verstärkt Online-Händler abmahnen, die Textilien über das Internet zum Verkauf anbieten und dabei angeblich gegen die Vorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes verstoßen.

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Häufiger Abmahngrund: Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

"Beim 2. mal tuts nicht mehr ganz so weh". Dies war die Aussage eines Online-Händlers, der innerhalb  einer Woche zweimal abgemahnt wurde. Die zweite Abmahnungbezog sich dabei auf Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz, die zurzeit sehr häufig Gegenstand von Abamhnungen sind (insbesondere die Firma VK Fashion Retail GmbH & Co Schwerin KG mahnt [häufig |index.php?id=%2Fview&cid=3205] wegen angeblicher Verstöße gegen das TextilKennzG ab). Grund genug, um noch einmal auf die FAQ der IT-Recht Kanzlei hinzuweisen, die sich eingehend mit dem Thema "Textilkennzeichnung" beschäftigen.

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Auch Vereine können abmahnen!

In Deutschland existieren zahlreiche Vereine, die es sich zum Ziel gemacht haben, den Wettbewerb zu regulieren und Marktteilnehmer vor unlauteren Wettbewerbshandlungen zu schützen. Nicht selten bedienen sich solche Vereine des Mittels der Abmahnung um Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Den Händlern droht bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht also nicht nur Ungemach von Mitbewerbern. Dies zeigen auch zwei aktuelle Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei vorliegen.

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Textilkennzeichnungsgesetz: Rohstoffgehaltsangaben sind nicht immer notwendig!

Unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien sind ein häufiger Abmahngrund. Die IT-Recht Kanzlei listet im Folgenden diejenigen Erzeugnisse auf, die nicht mit einer Rohstoffgehaltsangabe versehen werden müssen.

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LG Frankenthal: Verstöße gegen das Textilkennzeichnungsgesetz sind abmahnbar!

Das Landgericht Frankenthal hatte zu entscheiden, ob unzureichende Rohstoffgehaltsangaben in Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien abmahnbar sind.

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