Artikel zum Thema „Rechte, Den, Dienstleistungsergebnissen“
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Endlich, der überarbeitete EVB-IT Dienstvertrag ist veröffentlicht
Am 01.02.2018 Tage hat der CIO des Bundes wieder einen Basis-EVB-IT Vertrag, die EVB-IT Dienstvertrag (Beschaffung von IT-Dienstleistungen) durch einen neuen Mustervertrag ersetzt. Damit sind nun bis auf die EVB-IT Überlassung Typ A (Miete von Standardsoftware) alle alten EVB-IT Basis Musterverträge aus den Jahren 2002 und 2003 an die neuen EVB-IT Standards angepasst. Für die neuen Bedingungen hat der IT-Planungsrat in einem Umlaufverfahren am 01.02.2018 seinen Mitgliedern die Anwendung der neuen EVB-IT Dienstleistung empfohlen ( Entscheidung 2018/01).
6 minWarum aus Auftraggebersicht der EVB-IT Dienstvertrag dringend modifiziert werden muss
Vier der Basis-EVB-IT sind an die in den EVB-IT Systemverträgen und dem EVB-IT Servicevertrag erreichten neuen Standards angepasst worden. So wurden die EVB-IT insgesamt vereinheitlicht. Gegenstand der Veränderung waren insbesondere Regelungen zur IT-Sicherheit, zu den Nutzungsrechten, Verzug, Gewährleistung und Haftung. Auch wurde das Leistungsspektrum des Instandhaltungsvertrages ausgeweitet und den gestiegenen Sicherheitsinteressen der öffentlichen Auftraggeber entsprochen. Der EVB-IT Dienstvertrag aber, der dringend an den neuen Standard angepasst werden müsste, bleibt nach wie vor unverändert.
6 minNeue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 10: Die Zweckübertragungsregel)
Die zahlreichen Änderungen des Urhebergesetzes, die nach der am 01.01.2008 in Kraft getretenen Novellierung des Urheberrechts (zweiter Korb) erlassen worden sind, veranlassten die IT-Recht-Kanzlei zur Überarbeitung und erneuten Veröffentlichung dieser Serie. Von den Gesetzesänderungen sind insbesondere alle Urheber, Verwerter und Nutzer von digitalen Werken betroffen. Der Aufklärungsbedarf ist weiterhin groß. Die IT-Recht-Kanzlei will mit der neuen Serie das Urheberrecht samt der Änderungen, insbesondere aus IT-rechtlicher Sicht, darstellen. *Der folgende Beitrag (Teil 10) beschäftigt sich mit der Zweckübertragungsregel.*
6 minSerie (Teil 8): Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen von Freelancern
In diesem Teil der [ *Serie der IT-Recht-Kanzlei* |index.php?id=IT-Arbeitsrecht%2F20070528_Neue_Serie_der_IT-Recht-Kanzlei%3A_Risiken_und_Chancen_beim_Einsatz_freier_Mitarbeiter] erläutern wir, welche Verwertungsrechte die Parteien an den Leistungsergebnissen haben, die der Freelancer für den Auftraggeber erstellt hat.
11 minDer IT-Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB, als “Freund“ des Auftragnehmers
Der Dienstvertrag ist gerade bei IT-Anbietern, die sehr komplexe und womöglich auch störungsanfällige IT-Leistungen anbieten, ein sehr beliebter Vertrag. Der Grund ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 611 BGB. Danach wird derjenige, welcher Dienste zusagt, lediglich zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
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Inhaltsangabe der Artikel
- Endlich, der überarbeitete EVB-IT Dienstvertrag ist veröffentlicht
- Warum aus Auftraggebersicht der EVB-IT Dienstvertrag dringend modifiziert werden muss
- Neue Serie der IT-Recht-Kanzlei: Das deutsche Urheberrecht nach seiner Novellierung aus IT-rechtlicher Sicht (Teil 10: Die Zweckübertragungsregel)
- Serie (Teil 8): Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen von Freelancern
- Der IT-Dienstvertrag, §§ 611 ff. BGB, als “Freund“ des Auftragnehmers