Artikel zum Thema „Produkthaftungsgesetz“

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Übersicht: Produkthaftung und Produzentenhaftung

Produkthaftung ist die Haftung für Schäden, die ein fehlerhaftes Produkts verursacht. Doch wer muss eigentlich haften? Und unter welchen Voraussetzungen? Um die Gefahren der Produkt- und Produzentenhaftung besser abschätzen zu können, lesen Sie die nachfolgende Übersicht der IT-Recht Kanzlei.

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Entscheidung zum Produkthaftungsrecht: Mögliche spätere Beschädigung befreit Hersteller nicht von Produzentenhaftung

Die bloße Möglichkeit, dass ein fehlerhaftes Produkt zum Zeitpunkt der Inverkehrgabe noch fehlerfrei war, befreit den Hersteller von seiner Produzentenhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) ebenso wenig wie die bloße Möglichkeit, dass der Fehler durch unsachgemäßes Hantieren seitens des Vertreibers bzw. Endkunden entstanden sein könnte. In einem aktuellen Urteil befasst sich das Oberlandesgericht München (11.01.2011, Az. 5 U 3158/10) mit dieser Problematik.

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Produkthaftung: auch bei teilweiser gewerblicher Nutzung

Das OLG Stuttgart hat in einem Urteil klargestellt, dass Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz auch dann bestehen, wenn keine ausschließlich private Nutzung vorliegt. Im Fall ging es um Wasserschäden, an einem in Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäude, welche durch mangelhafte Installationsteile hervorgerufen wurden. Diese wollte der Kläger ersetzt haben.

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Fehlende Warnhinweise bei Fertigbeton: Hersteller hat Schadensersatz sowie Schmerzensgeld zu zahlen

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass ein Hersteller von Fertigbeton die Behandlungskosten eines Kunden, der sich bei der Verarbeitung verätzt hatte, wegen fehlender Warnhinweise anteilig übernehmen muss.

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Kellerbrand wegen defekter Waschmaschine: Hersteller bezahlt für alle Schäden

Bereits im Jahr 1999 hat das OLG Koblenz entschieden, dass der Hersteller einer 6 Monate alten Waschmaschine sämtliche durch dieses Gerät verursachte Schäden zu ersetzen habe.

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Geräte- und Produktsicherheitsgesetz unter der Lupe - wenn der Teddy die Augen verliert

Die Sicherheit von Produkten steht immer wieder im Fokus des öffentlichen Interesses. Ob bei Elektrogeräten, Gasverbrauchseinrichtungen oder Kinderspielzeug - Gefahren gibt es zu hauf. Um die Verwender vor unsicheren Produkten zu schützen, existiert in Deutschland das auf EG-Richtlinien basierende Geräte-und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Dessen Regelungen, die daraus entstehenden Verpflichtungen für Hersteller und Händler sowie die rechtlichen Konsequenzen einer Nichtbeachtung inklusive der großen Abmahngefahr sollen nachfolgend beleuchtet werden. Überwachungsbedürftige Anlagen bleiben dabei außer Betracht.

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EVB-IT Systemvertrag: Eine umfangreiche FAQ

Am 24.08.2007 wurde der neue EVB-IT Systemvertrag veröffentlicht. Der Vertrag wurde zwar sehnsüchtig von der Beschafferseite erwartet, löste dann aber wegen seines Umfangs und seiner Komplexität , Verwirrung, Ratlosigkeit ja oft Mutlosigkeit aus. Damit die Nutzer zumindest bezüglich der häufigsten Fragen eine schnelle Antwort finden, hat die IT-Recht Kanzlei die Antworten auf diese Fragen in der folgenden FAQ-Liste aufgeführt:

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Das Haftungskonzept des neuen EVB-IT Systemvertrages

Das Haftungskonzept der neue EVB-IT Systemvertrages stellt einen Paradigmenwechsel dar. Grund war, dass die Auftraggeberseite bei der Verwendung der bisherigen EVB-IT zu dem Ergebnis gekommen war, dass das in den EVB-IT festgelegte Haftungskonzept für die öffentliche Hand zu ungünstig sei, um langfristig Akzeptanz bei den Beschaffern zu finden.

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Der IT Systemvertrag, Teil 5: Vertragsgestaltung

Im folgenden Beitrag werden die wichtigsten Klauseln eines IT-Systemvertrages aus der Sicht des Auftraggebers und des Auftragnehmers dargestellt und erläutert. Die Interessen der einzelnen Parteien werden, soweit dies rechtlich vertretbar ist, jeweils in den Vordergrund gestellt. Es wird davon ausgegangen, dass die einzelnen Vorschriften als Individualvertragsklauseln gelten, also verhandelt werden können...

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