Artikel zum Thema „Online, Shop“

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Belgisches Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach belgischem Recht

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nach belgischem Recht unterschiedlich zum deutschen Recht geregelt. Dies gilt insbesondere für die Folgen einer fehlenden Information des Verbrauchers über das Bestehen eines Widerrufsrechts oder das Nichtbestehen eines Widerspruchsrechts. Der deutsche Onlinehändler muss bei Nichtbeachten der Pflichtangaben zum Widerrufsrecht mit drastischen Sanktionen rechnen. Auch hier spielt das Problem der Sprachenfrage eine große Rolle. Entsprechende Pflichtinformationen sollten auf der Webseite des Onlinehändlers in den drei Amtssprachen vorgehalten werden. Hierzu können Sie näheres in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei erfahren.

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Belgisches Recht: Unwirksamkeit von AGB-Verträgen wegen Sittenwidrigkeit

Die richterliche Überprüfung von AGB-Verträgen spielt auch in Belgien eine zunehmend wichtigere Rolle. Klagebefugnis hat nicht nur der betroffene Kunde sondern auch staatliche Stellen und Verbraucherschutzorganisationen. Verbraucherschutzorganisationen haben die Expertise und den langen Atem, eine Klage gegen einen Onlinehändler bis zu den höchsten Gerichtsinstanzen durchzufechten. Lesen Sie mehr dazu in den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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Widerrufsbelehrung 2014: Verwendung einer statischen Widerrufsbelehrung bleibt möglich!

Die nach dem gesetzlichen Muster ab dem 13.06.2014 zu erteilende Widerrufsbelehrung ist von enormer Komplexität, da diese eindeutig auf die jeweilige Bestellsituation zugeschnitten werden muss. Die IT-Recht Kanzlei wird es Händlern, die Waren im Fernabsatz verkaufen, auch künftig ermöglichen, mit nur einer statischen Widerrufsbelehrung zu arbeiten. Und zwar nicht – wie viele andere – mit versteckten Haken, etwa unter Auflagen, die in der Praxis nicht haltbar sind, wirtschaftlich ungünstigen Vorgaben oder nicht praktikablen Einschränkungen des Sortiments! Auch werden keinerlei Programmierarbeiten an Online-Shopsystemen notwendig sein.

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Belgisches Recht: Vereinbarung in AGB zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts

Ein deutscher Onlinehändler schließt mit seinen Kunden typischerweise AGB-Verträge, also Verträge, für die seine von ihm eingesetzten AGB gelten sollen. Beim Onlinehandel mit Belgien hat der deutsche Onlinehändler sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welches Recht für ihn maßgebend ist und ob im Streitfall ein belgisches oder deutsches Gericht entscheidet. Es wäre naiv oder geradezu fahrlässig zu glauben, dass beim Onlinehandel mit Belgien unbesehen die vertrauten deutschen Regeln zum Onlinehandel übernommen werden könnten.

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Impressumspflicht in Belgien

Die Pflichtangaben zum Impressum gehen nach belgischem Recht weiter als nach deutschem Recht. Es mag deshalb erleichternd sein, dass die Mehrheit der deutschen Onlinehändler ihr vertrautes deutsches Impressum beim Onlinehandel in Belgien verwenden kann. Warum das so ist und in welchen Fällen die belgischen Vorschriften zum Impressum greifen, können Sie den aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum Thema entnehmen.

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E-Commerce Belgien: Geltung der AGB und Zustandekommen von Fernabsatzverträgen

Auch in Belgien gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass der belgische Kunde die AGB auch als Vertragsgrundlage akzeptiert. Bei der Gestaltung des Bestellvorgangs sollte daher sichergestellt sein, dass eine Absendung der Bestellung ohne Kenntnisnahme und Annahme der AGB technisch nicht möglich ist. In diesem Zusammenhang spielt in Belgien die sehr sensible Sprachenfrage eine Rolle. Der deutsche Onlinehändler ist gut beraten, wenn er eine entsprechende „opt-in“ Klausel im Rahmen des Bestellvorgangs in den drei Amtssprachen (französisch, flämisch, deutsch) vorhält.

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OLG Hamm: zur Unlauterkeit von Gutscheinen bei KfZ-Reparaturen

Sowohl im Einzelhandel als auch im elektronischen Geschäftsverkehr gewähren Gutscheine den Kunden beim Kauf einer gewissen Warenmenge, dem Erzielen eines bestimmten Gesamtpreises oder beim Erwerb von Kombinationen gewisser Artikel unmittelbare Preisnachlässe. Dies soll zum einem durch die direkte Beeinflussung der Kaufentscheidung des Kunden hinsichtlich der Artikelanzahl oder konkreter Angebote den Absatz fördern und dient zum anderen dazu, den Eindruck von besonderen Preisvorteilen im jeweiligen Geschäft oder Online-Shop hervorzurufen und so die Kunden an das entsprechende Gewerbe längerfristig zu binden.

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Verkäufer aufgepasst: Neuerungen bei eBay – Warenkorb und „Kaufen als Gast“ verfügbar

Ebay.de hat wieder einmal an seiner Plattform gebastelt. Neu hinzugekommen ist eine – aus Onlineshops bekannte – Warenkorbfunktion. Ebenfalls neu hinzugekommen ist die Funktion „Kaufen als Gast“. Händler, die über eBay.de verkaufen, sollten ihre Rechtstexte prüfen, ob diese die neuen Funktionen abdecken. Denn: Die neuen Funktionen wurden einfach aktiviert, ohne Zutun der Händler. Die IT-Recht Kanzlei stellt Ihnen ab sofort an die neuen Funktionen angepasste eBay-AGB zur Verfügung.

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Lebensmittelinformationsverordnung: Rechtssicherer Verkauf von Lebensmitteln im Fernabsatz

Seit dem 13.12.2014 haben Online-Händler, die Lebensmittel durch Einsatz von Fernkommunikationstechniken (z.B. Internet, Katalog etc.) zum Verkauf anbieten, dem Kunden vor Abschluss des Kaufvertrags diverse Informationen zwingend bereitzustellen. Die sich aus der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ergebende Online-Kennzeichnungspflicht betrifft selbstverständlich auch Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln oder alkoholischen Getränken. Wie also sind Lebensmittel seit dem 13.12.2014 online zu kennzeichnen? Wir klären gerne auf.

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Online-Kennzeichnung: Fernsehgeräte auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen

Die EU-Verordnung Nr. 1062/2010 schreibt eine verbindliche Energieverbrauchskennzeichnung für Fernsehgeräte vor. Was sind überhaupt Fernsehgeräte und wie sind diese im Fernabsatz (z.B. Internet oder Katalog) korrekt zu kennzeichnen? Welche Pflichten treffen Händler in dem Zusammenhang und welche Rolle spielt hierbei die Verordnung Nr. 518/2014, die ab dem 01.01.2015 weitere Vorgaben beim Vertrieb von Fernsehgeräten über Fernabsatz (z.B. Internet, Katalog) macht? Lesen Sie hierzu den nachfolgenden Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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„Galerie Marchande“: Französische Handelsplattform als Alternative für deutsche Onlinehändler, die ihre Aktivitäten in Frankreich verstärken wollen

Deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen verstärkt in Frankreich vertreiben wollen, stehen vor der Herausforderung, dass französische Kunden die Ihnen vertrauten, französischen Onlineshops für Einkäufe bevorzugen. Global agierende Plattformen wie Amazon oder eBay sind als Handelsplattformen für den französischen E-Commerce Markt zum Glück nicht alternativlos. Es gibt andere Optionen wie zum Beispiel die Handelsplattform „Galerie Marchande“ des französischen Onlinehändler „Rue du Commerce“, die die ganze Bandbreite des Einzelhandels abdecken und auch den Zugang zu anderen französischsprachigen Ländern wie Belgien und zu weiteren ausgesuchten Ländern ermöglichen.

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Online-Kennzeichnung: Wäschetrockner auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen

Sie möchten Haushaltswäschetrockner im Internet (oder Katalogen) bewerben und zum Verkauf anbieten? Dann haben Sie diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Haushaltswäschetrockner sind genau betroffen? Wie sind Haushaltswäschetrockner beim Vertrieb über das Internet zu kennzeichnen? Wie sind die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 392/2012 sowie der EU-Verordnung 518/2014 umzusetzen und viel wichtiger - wer hat sie zu befolgen? Lesen Sie zu dem Thema die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.

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App-Stores, Streaming-Dienste und andere Anbieter elektronischer Dienstleistungen müssen ab 2015 auch Steuern im EU-Ausland zahlen

Nachdem der europäische Gesetzgeber zuletzt Mitte des Jahres Online-Händler und Webshop-Betreiber durch die Änderung des Fernabsatzwiderrufsrechts beschäftigt hatte, ist nun das Umsatzsteuerrecht an der Reihe. Ab 1. Januar 2015 müssen Anbieter von elektronischen Dienstleistungen wie Apps oder Video-Streams ihre Leistungen in dem EU-Mitgliedstaat versteuern, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, der die Leistung abruft. Möchte der Anbieter somit Apps EU-weit verkaufen, muss er das Umsatzsteuerrecht aller 28 EU-Mitgliedstaaten beachten. Die IT-Recht Kanzlei bietet einen Überblick über die alte und neue Rechtslage im Umsatzsteuerrecht und gibt Praxistipps für die Umstellung.

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Praxis-Leitfaden zur Widerrufsbelehrung 2014: mit vielen hilfreichen Mustern und Handlungsempfehlungen

Die neue europäische Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) – seit Juni in Kraft – ruft bei vielen Händlern immer noch Verunsicherung hervor. Hunderte Onlineshop-Betreiber sind dem Aufruf des EHI und der IT-Recht Kanzlei gefolgt und haben uns ihre Fragen zum Thema Widerrufsbelehrung 2014 gestellt. Daraus ist ein umfangreicher Leitfaden entstanden mit vielen Mustern und praxisrelevanten Lösungsvorschlägen für Händler.

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E-Commerce Recht in Polen: Verspätete Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 in Polen

Polen hat zwar die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 mit dem polnischen Verbraucherschutzgesetz, das am 24.06. 2014 im Gesetzblatt veröffentlicht wurde, umgesetzt. Das polnische Umsetzungsgesetz tritt jedoch erst im Dezember 2014 in Kraft. Anders als von der Verbraucherrechterichtlinie gewollt, wird die Verbraucherrechterichtlinie daher nicht zum 13.6.2014 ihre Wirkung entfalten.

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Kennzeichnung von Leuchten im Online-Handel: Gravierende gesetzliche Widersprüchlichkeiten

Die Kennzeichnung von Leuchten unterfällt grundsätzlich dem Regelungsbereich der EU-Verordnung Nr. 874/2012, die mit Wirkung ab dem 01.03.2014 weitgehende Informationspflichten für Händler vorsieht. Für den Bereich des Online-Handels wurde diese durch die EU-Verordnung Nr. 518/2014 abgeändert und um ein vermeintlich zusätzliches Pflichtenprogramm erweitert. Dabei hat der europäische Gesetzgeber jedoch den Regelungsumfang des originären Rechtsaktes offensichtlich außer Acht gelassen und mithin inhaltlichen Überschneidungen, Wertungswidersprüchen und Rechtsunsicherheit die Tore geöffnet. Im folgenden Beitrag zeigt die IT-Recht-Kanzlei die folgenschweren Probleme auf, mit denen sich Online-Händler von Leuchten durch das Zusammenspiel aus Ausgangs- und Ergänzungsverordnung nunmehr konfrontiert sehen.

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Rechtskonforme Online-Werbung für Leuchten kaum möglich

Die EU-Verordnung Nr. 874/2012 etabliert verschiedene energieverbrauchsbedingte Informationspflichten für Hersteller und Händler von Lampen und Leuchten, die nicht nur bei konkreten Verkaufsangeboten, sondern auch in der bloßen Produktwerbung Wirkung entfalten. Händlern von Leuchten werden hierbei allerdings Obliegenheiten auferlegt, die undifferenziert für jede Art des Vertriebes und der Werbung gleichermaßen gelten sollen und so gerade die Besonderheiten des Online-Gewerbes nicht hinreichend berücksichtigen. Dass aufgrund der extensiven Anforderungen eine verordnungskonforme Bewerbung von Leuchten im Online-Handel kaum noch möglich ist und einzelne absatzfördernde Maßnahmen gar völlig boykottiert werden, zeigt die IT-Recht-Kanzlei im folgenden Beitrag.

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AG Siegburg: Widerrufsrecht bei Anfertigung eines Möbelstücks nach Kundenspezifikation ausgeschlossen

Mit Urteil vom 25.9.2014 (Az. 115 C 10/14) hat das AG Siegburg entschieden, dass ein online geschlossener Vertrag, der die Anfertigung und Lieferung eines Sofas nach individuellen Präferenzen des bestellenden Verbrauchers zum Inhalt hatte, nach §312g Abs. 2 Nr. 1 BGB (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB a.F.) wegen einer vorgenommenen Kundenspezifikation nicht widerrufen werden kann.

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Rechtssicher verkaufen über amazon.it, eBay.it und/oder italienischen Onlineshop

Deutsche Onlinehändler, die über amazon.it, eBay.it oder einen italienischen Onlineshop Waren in Italien vertreiben sind gezwungen, ihre Internetpräsenz an geändertes italienisches Recht anzupassen. Grund ist unter anderem die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 in italienisches Recht.

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Gratisaktion bis 30.11.2014: Rechtstexte für internationalen Online-Handel

Rechtssichere Texte für alle EU-Länder bietet die IT-Recht-Kanzlei nun in einer Kennenlern-Aktion gratis an: Ab sofort können alle Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für das EU-Ausland im Rahmen unseres AGB-Pflegeservices bis zum 30.11.2014 kostenfrei genutzt werden – das Texte-Abo kann je nach Bedarf wieder gekündigt oder verlängert werden. Ohne Risiko und ohne Kosten.

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