Der internationale Warenabsatz wird auch für Onlinehändler immer wichtiger – doch wer sich zielgerichtet an Kunden mit Sitz im Ausland richtet, muss die jeweiligen landesspezifischen Rechtsordnungen beachten und für seine Angebote passende Rechtstexte verwenden.
Rechtssichere Texte für derzeit 13 EU-Länder bietet die IT-Recht-Kanzlei nun in einer Kennenlern-Aktion gratis an: Ab sofort können alle Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für das EU-Ausland im Rahmen unseres AGB-Pflegeservices bis zum 30.11.2014 kostenfrei genutzt werden – das Texte-Abo kann je nach Bedarf wieder gekündigt oder verlängert werden. Ohne Risiko und ohne Kosten.
Gratisaktion
Sie sind Online-Händler mit Sitz in Deutschland und möchten in Zukunft auch Märkte im Ausland erschließen, benötigen hierfür aber noch die passenden Rechtstexte? Dann profitieren Sie jetzt von der vorweihnachtlichen Gratisaktion der IT-recht Kanzlei für Online-Händler:
Sie erhalten die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei (AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung) für derzeit 13 EU-Mitgliedsstaaten bis zum 30.11.2014 kostenfrei. Sofern Sie den mit der IT-Recht Kanzlei geschlossenen AGB-Pflegeservice-Vertrag nicht rechtzeitig kündigen, weil Sie auf eine dauerhafte Pflege und Aktualisierung nicht verzichten möchten, verlängert sich dieser um den Zeitraum der Mindestvertragslaufzeit von nur 6 Monaten – danach können Sie zum Ende des jeweiligen Monats kündigen. Im Falle einer Kündigung bis zum 30.11.2014 bezahlen Sie dagegen nichts für die bisherige Nutzung der Texte.
Hier geht’s zur Gratisaktion:
Wer braucht überhaupt ausländische Rechtstexte?
Online-Händler aus Deutschland, die sich mit ihren Angeboten gezielt an Verbraucher im Ausland richten, müssen sich an das jeweilige Recht des Landes halten, in dem der angesprochene Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wenn ein Online-Händler etwa einen Online-Shop unter einer französischen Domain und in französischer Sprache betreibt, um damit gezielt Verbraucher in Frankreich anzusprechen und ggf. zu einem Vertragsschluss aufzufordern, muss er sich insoweit – unabhängig von einer für das jeweilige Vertragsrecht ggf. getroffenen Rechtswahl - auch den gesetzlichen Regelungen des französischen Marktes unterwerfen. Gleiches gilt, wenn sich der Online-Händler hierzu ausländischer Online-Handelsplattformen wie etwa eBay.fr oder Amazon.fr bedient.
Welche Sprachen betrifft das Angebot?
Die IT-Recht Kanzlei unterstützt im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices bereits eine Vielzahl von deutschen Online-Händlern beim internationalen Warenverkauf. Viele Online-Händler schrecken nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit beim grenzüberschreitenden Online-Handel noch vor einer Ausweitung ihres Handels auf das Ausland zurück und lassen sich dadurch vermutlich viel Umsatz entgehen. Die IT-Recht Kanzlei bietet für derzeit 13 EU-Länder Rechtstexte in der jeweiligen Landessprache an und rüstet Händler damit für den lukrativen grenzüberschreitenden Handel.
Was kostet das?
(Erstmal) nichts - wenn Sie ab sofort eines oder mehrere unserer internationalen Text-Pakete (ausgenommen alle deutschsprachigen Texte nach deutschem Recht) im Rahmen unseres AGB-Pflegeservices bestellen, stellen wir Ihnen die entsprechenden Texte bis einschließlich 30.11.2014 kostenlos zur Verfügung, damit Sie diese in der Praxis ausprobieren können.
Hierfür müssen Sie lediglich einen AGB-Pflegeservice-Vertrag über die entsprechenden Texte mit uns abschließen. Möchten Sie die Texte nach dem 30.11.2014 nicht weiter benutzen, können Sie den Vertrag bis zum 30.11.2014 uns gegenüber kündigen. Hierfür genügt eine einfache Kündigungserklärung in Textform (z. B. per E-Mail). In diesem Fall entstehen Ihnen keinerlei Kosten für die Nutzung unserer Rechtstexte in dem Zeitraum bis zum 30.11.2014. Danach dürfen Sie unsere Texte allerdings auch nicht weiter benutzen.
Geht uns bis zum 30.11.2014 keine Kündigung Ihrerseits zu, so verlängert sich der AGB-Pflegeservice für die von Ihnen gebuchten Texte automatisch um einen unbefristeten Zeitraum, mindestens jedoch für die Dauer von nur sechs Monaten (Mindestlaufzeit). Innerhalb der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von Ihnen jederzeit durch einfache Erklärung in Textform zum Ende der Mindestlaufzeit und danach monatlich zum Ende des jeweils laufenden Monats gekündigt werden. Ihr Vorteil im Falle einer Vertragsverlängerung: Sie dürfen unsere Texte auch nach Beendigung des AGB-Pflegeservices zeitlich unbegrenzt weiter nutzen.
Lust auf mehr?....dann finden Sie hier unser Angebote für die internationalen Rechtstexte:
Bitte beachten: Das Angebot richtet sich ausschließlich an Online-Händler.
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