Artikel zum Thema „Markenware, Ohne, Verpackung“

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Abmahnradar: Streichpreise iVm. UVP / Kosmetika: Fehlende Inhaltsstoffe / Marken: MO, IVI

Diese Woche wurden Streichpreise und eine angebliche UVP des Herstellers sowie Kosmetika und deren fehlende Online-Kennzeichnung abgemahnt. Im Markenrecht ging es um die Marken Mo und IVI.

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Abmahnradar: Akuelle Abmahnungen

Erneut wurden diese Woche Lebensmittelangebote abgemahnt, sei es wegen der Bewerbung für Manuka-Honig oder wegen falscher Bezeichnung von Spirituosen. Im Markenrecht ging es um die Marke Winterglück.

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Abmahnradar: Aktuelle Abmahnungen

Diese Woche ging es unter anderem um den Spirituosenverkauf und die Bezeichnung „-geist“, die Werbung mit Testergebnissen ohne Fundstellen und Abmahnungen wegen Bilderklau.

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Bezugsquellen schützen: Selbst als Hersteller auftreten?

Die Produktsicherheitsverordnung verpflichtet Händler zur Offenlegung ihrer Bezugsquellen. Lässt sich das umgehen?

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Abmahnradar 2022: Weiter wie seither!

Wie hat sich das Gesetz gegen das Abmahnunwesen in der Praxis ausgewirkt? Nicht so wirklich: Zwar haben die Mitbewerberabmahnungen auch in 2022 etwas nachgelassen und die Abmahnthemen sind nicht mehr ganz so vielfältig.

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LG Düsseldorf: Markenänderung auf Amazon kann unzulässig sein

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die nachträgliche Änderung einer Amazon-ASIN ihrerseits wettbewerbswidrig sein kann.

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„Knüllerpreis“ – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen.

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Abmahnradar 2021: Das 1. Jahr der neuen Abmahnwelt

2021 war das erste Abmahnjahr unter den neuen Bedingungen des Gesetzes gegen das Abmahnunwesen. Die Abmahnthemen haben sich deutlich geändert und die Anzahl der Abmahner hat sich gefühlt reduziert.

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Abmahnung 2.0.: Das 1. Jahr in der neuen Abmahnwelt

Nun ist es fast 1 Jahr her, dass das Gesetz gegen das Abmahnunwesen in Kraft getreten ist. Und es hat sich einiges getan: So haben sich die Abmahnthemen leicht geändert und die Anzahl der Abmahner hat sich gefühlt reduziert.

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Abmahnung 2.0.: Eine Übersicht zur neuen Abmahnwelt

Wer geglaubt hat, dass durch das Gesetz gegen das Abmahnunwesen Abmahnungen vom Markt verschwinden, der muss leider enttäuscht werden. Auch nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Dezember vergangenen Jahres wird weiter abgemahnt.

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Abmahnradar: Werbung mit DEKRA / Werbung: Antibakteriell / PU-Leder

Die Werbung ist derzeit beliebtes Abmahnthema - es geht dabei ua. um die Werbung mit "antibakteriell" oder den Wirkweisen von Nahrungsergänzungsmitteln. Zudem wurde mal wieder die Bezeichnung PU-Leder abgemahnt.

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Abmahnradar: Das war das Jahr 2020

2020 - sicherlich ein besonderes Jahr. Neben den Belastungen durch die Pandemie gab es zum Jahresende mit dem Inkrafttreten des Gesetzes gegen den Abmahnmissbrauch für Händler zumindest ein positives Signal.

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Abmahnradar 2019: Ein Überblick

Möglicherweise können mit dem geplanten Anti-Abmahngesetz Abmahn-Auswüchse in Zukunft eingeschränkt werden. Soweit sind wir aber noch nicht. Bis dahin gilt die Devise: Wer die Fehlerquellen kennt, kann Abmahnungen vermeiden.

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Abmahnradar: Textilkennzeichnung: Merinowolle / Marken: Hacky Sack, Giesswein, Chitos

Ein bunter Mix: Auffallend war wieder einmal die Häufung der Abmahnungen in Sachen Widerrufsbelehrung. Diese Abmahnungen sind regelmäßig sehr umfangreich, weil bei einer alten bzw. bei einer gänzlich fehlenden Widerrufsbelehrung immer gleich mehrere Punkte vorwerfbar sind.

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Abmahnradar: Tabakwerbung: bekömmlich / Unwirksame AGB

Diesmal hat es die Tabakwerbung getroffen: Es ging um die Verwendung des Wortes "bekömmlich" in Bezug auf Tabak - dieses Werbeschlagwort wird normalerweise gerne in Verbindung mit Alkohol abgemahnt. Ansonsten ging es um das Thema Widerrufsbelehrung.

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Dilemma: Fehlende Informationen zu bestehender Garantie

Das Thema Garantiewerbung ist seit Jahren ein Fallstrick für Händler. Wer aktiv mit einer Garantie wirbt, begibt sich oft in erhebliche Abmahngefahr. Doch nur die wenigsten wissen: Auch das Verschweigen bestehender Garantien stellt einen Wettbewerbsverstoß dar.

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Abmahnradar: Spielzeug: fehlende Warnhinweise / Widerrufsbelehrung

Diesmal ging es um die Warnhinweise beim Verkauf von Spielzeugen - ein neues Lieblingsthema der Wettbewerbsvereine. Ebenso durfte die fehlende Grundpreisangabe nicht fehlen - ein Thema, das so gut wie jede Woche abgemahnt wird.

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Schöne Bescherung: Markenverletzung bei Anbieten von Bulkware

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung der Sony Interactive Entertainment Inc. und der Sony Interactive Entertainment Europe Limited wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch das Anbieten eines Controllers für die Sony Playstation als sog. Bulkware. Von Bulkware spricht man dann, wenn Ware ohne die Originalverpackung und die üblicherweise darin enthaltenen weiteren Bestandteile (wie Kabel, Konformitätserklärungen oder Betriebsanleitung) beigefügt ist. Wie daraus eine Markenverletzung wird? Wird Markenware oder die Verpackung derart verändert oder verschlechtert, kann eine Erschöpfung zu verneinen sein....

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Abmahnfallen: Die Klassiker

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Abmahnungen sind DAS Top-Thema für Online-Händler. Daher versuchen wir das hohe Informationsinteresse hierzu zu befriedigen und stellen übersichtlich die häufigsten Abmahnfallen im Bereich des Wettbewerbsrechts dar. Zudem zeigen wir Wege auf, wie Fehler und damit kostspielige Abmahnungen in diesem Bereich vermieden werden können.

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Check this out: Erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung bei Markenrechtsverletzungen auf Amazon

Markenrechtsverletzungen auf Amazon sind seit jeher heiß diskutiert: Denn das System Amazon will es, dass einen (1) Artikel gleiche mehrere Verkäufer anbieten. Geht es dann dabei um einen Markenartikel ist der Ärger vorprogrammiert. Der Markeninhaber ärgert sich, dass sein Originalprodukt angeboten wird, ohne dass es vom anhängenden Mitbewerber tatsächlich geliefert werden kann. Und der anhängende Mitbewerber wundert sich wieso er für ein ggf. identisches Produkt wegen einer Markenverletzung abgemahnt wird. Fakt ist: Der Markeninhaber hat das ausschließliche Recht an der Nutzung seiner Marke - auch auf Amazon. Und hier die checklist für eine erfolgreiche Anspruchsdurchsetzung in diesem Fall....

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