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Leserkommentar zum Artikel

Datenschutzrechtlich problematisch: Einbettung von Youtube-Videos im Webshop (Update)

Vermehrt bemühen sich Online-Händler um eine mediale Anreicherung ihrer Präsenzen. Hoch im Kurs stehen hier Youtube-Videos, die im Wege der Framing-Technologie durch einfaches Kopieren und Einfügen des Video-Links in die eigene Website eingebettet werden können. Während urheberrechtliche Vorbehalte gegen dieses Verfahren durch die Rechtsprechung weitgehend ausgeräumt wurden, sind es nun aber datenschutzrechtliche Aspekte, die die Rechtssicherheit des Framings in Zweifel ziehen. Weitere Informationen und Lösungsansätze präsentiert die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.

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Video einbinden

Beitrag von Karin Uphoff
31.01.2017, 17:44 Uhr

Danke für Ihren sehr ausführlichen Artikel.

Ich habe in meinem Shop, mein eigenes Video über Youtube eingebunden. Wenn das video beendet ist, werden dem Besucher meines Shops andere Videos vorgeschlagen mit denen ich nichts zu tun habe. Wie sieht das denn Urhebrechtlich und Datenschutzrechtlich aus. Lieeb Grüße aus dem bergischen Land Karin Uphoff

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Einbetten stellt eine Verbindung zu YouTube her von Rene, 19.10.2022, 14:51 Uhr

    Hallo, vor kurzem ging eine Welle von „lustigen“ Abmahnschreiben durch die für eingebundene Google Fonts. Stein des Anstoßes war hier das bereits ohne Zustimmung eine Verbindung zu Google aufgebaut wurde und demnach die IP an Google weitergeben wurde. Soweit nachvollziehbar und gelinde gesagt... » Weiterlesen

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    Guten Tag und vielen Dank für diesen wunderbaren Artikel zum aktuellen Thema. Sie nennen für YouTube den "erweiterten Datenschutzmodus" als mögliche Alternative, da keine Cookies gesetzt werden. Allerdings wurde auch schon mehrfach berichtet, dass dieser Modus statt auf Cookies "schlichtweg" auf... » Weiterlesen

  • Fehler im vorletzten Absatz von Firebird, 23.08.2017, 15:22 Uhr

    Hallo Team der it-rechts-kanzlei , der vorletzte Absatz hat einen inhaltlichen Fehler - typo3 ist ein eigenständiges CMS. Für dieses ist ein Plugin für die Thematik in Entwicklung. Wie sie selber ausführen besteht aber weiterhin kein Rechtssicherheit.

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