Leserkommentar zum Artikel

Nach hinten los: Unberechtigte VeRI-Meldungen bei eBay können teuer werden

Mit dem verifizierten Rechteinhaber-Programm (VeRI) bietet das Internetauktionshaus eBay eine gute Möglichkeit, Inhaber von immateriellen Schutzrechten, wie Urheber-, Marken- oder gleichartiger gewerblicher Schutzrechte, vor Rechtsverstößen seitens Mitbewerber zu schützen. Und zwar können Rechteinhaber andere eBay-Händler melden, die ihre Rechte verletzen. eBay reagiert dann sehr schnell und entfernt die rechtsverletzenden Angebote umgehend aus dem Internetportal. Hört sich zunächst einmal gut und effektiv an – doch Obacht, Vorsicht ist geboten! Eine übereilte und grundlose Meldung eines Konkurrenten bei VeRI kehrt wie ein ruckläufiger Boomerang schnell zurück. Denn wer Mitbewerber ohne Grund meldet, handelt wettbewerbswidrig, hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 03.12.2015 (Az.: I-15 U 140/14) entschieden.

» Artikel lesen


Eigener Artikel wurde nach Meldung ebenso entfernt

Beitrag von Dennis Horchler
05.11.2016, 16:59 Uhr

Hallo, wir haben im Sommer einen Händler Kollegen über das VeRi Programm gemeldet und ebay hat binnen 24 Stunden sein Angebot aber auch unseres entfernt. Somit waren alle bis da durchgeführten Verkäufe weg und der Artikel musste mit Null erneut eingestellt werden. Ebay durfte aus rechtlichen Gründen das Angebot nicht wieder Onlinestellen. Wie verhält sich hier die Rechtssprechung?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei