Werbeverbot für E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter
Der Bundestag hat das Umsetzungsgesetz der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse, das sog. Tabakerzeugnisgesetz, beschlossen. Das Gesetzt tritt am 20. Mai in Kraft und enthält Regelungen zum Vertrieb von nikotinhaltigen und nicht nikotinhaltigen E-Zigaretten, die von jedem Händler beachtete werden sollten, der hohe Geldbußen vermeiden will.
Gilt das Werbeverbot jetzt?
Beitrag von Daniel - toptestsieger.de
07.06.2016, 11:08 Uhr
Hi, ich würde gerne wissen, ob das Werbeverbot jetzt schon gilt, im Internet habe ich widersprüchliche Meinungen gelesen. Wenn es gilt: In welchem Gesetz finde ich die Vorschrift / das Verbot genau?
Liebe Grüße Daniel
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Affiliate von Daniel Naujokat, 07.05.2017, 15:45 Uhr
Hallo, mich interessiert ob dieses Gesetz auch auf sogenannte Affiliate Pages zutrifft, also ein Plattform welche e-Zigaretten vergleicht und dem Nutzer die Möglichkeit gibt über einen Link in einen entsprechenden Onlineshop zu gelangen. Es ist im Prinzip eine Art Provisionsverkauf. Fällt das... » Weiterlesen
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