Leserkommentar zum Artikel

Werbeverbot für E-Zigaretten und deren Nachfüllbehälter

Der Bundestag hat das Umsetzungsgesetz der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse, das sog. Tabakerzeugnisgesetz, beschlossen. Das Gesetzt tritt am 20. Mai in Kraft und enthält Regelungen zum Vertrieb von nikotinhaltigen und nicht nikotinhaltigen E-Zigaretten, die von jedem Händler beachtete werden sollten, der hohe Geldbußen vermeiden will.

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Affiliate

Beitrag von Daniel Naujokat
07.05.2017, 15:45 Uhr

Hallo,

mich interessiert ob dieses Gesetz auch auf sogenannte Affiliate Pages zutrifft, also ein Plattform welche e-Zigaretten vergleicht und dem Nutzer die Möglichkeit gibt über einen Link in einen entsprechenden Onlineshop zu gelangen. Es ist im Prinzip eine Art Provisionsverkauf. Fällt das jetzt unter die Kategorie "Verkauf" oder "Werbung". Es ist ja nicht zu übersehen das im Internet zahlreiche dieser Plattformen aktiv sind und auch in Facebook wird kräftig geworben.

Ich bedanke mich herzlichst im Voraus.

Mit freundlichem Gruß, Daniel Naujokat

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Gilt das Werbeverbot jetzt? von Daniel - toptestsieger.de, 07.06.2016, 11:08 Uhr

    Hi, ich würde gerne wissen, ob das Werbeverbot jetzt schon gilt, im Internet habe ich widersprüchliche Meinungen gelesen. Wenn es gilt: In welchem Gesetz finde ich die Vorschrift / das Verbot genau? Liebe Grüße Daniel

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