Google+: Anleitung zur Einbindung eines rechtssicheren Impressums auf privaten Google+-Accounts
Auch wenn das Netzwerk „Facebook“ weltweit den ersten Rang in der sozialmedialen Kommunikation belegt, erhält sich die Plattform „Google+“ seit langem einen eigenständigen Geltungsbereich. Zwar ist hinreichend bekannt, dass die deutsche Rechtsprechung auf geschäftsmäßig genutzten Google+-Profilen die vollständige Umsetzung der Impressumspflicht nach §5 TMG verlangt. Nahezu beiläufig hat das Netzwerk jüngst allerdings grundlegende Designänderungen vollzogen, welche die Rechtssicherheit bereits eingebundener Anbieterinformationen aufheben und umgehende Anpassungen erforderlich machen. Im Folgenden lesen Sie, mit welchen Schritten Sie nun für ein ordnungsgemäßes Google+-Impressum sorgen können.
Haftung
Beitrag von Maik
18.01.2016, 16:13 Uhr
Danke für den ausführlichen Artikel. Wer haftet eigentlich jetzt. Google hat nicht informiert über die Anpassung und, wenn vorher ein ordentliches Impressum da war, ist dann dennoch der Google-Plus-Inhaber verantwortlich? Jetzt, wo es bekannt ist, dass man es ändern muss, dreht sich das bestimmt.
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