Leserkommentar zum Artikel

Eltern haften für ihre Kinder, auch im Internet

Nach einem am 19.6.2008 verkündeten Urteil der 7. Zivilkammer des Landgericht München I können Eltern neben ihren Kinder haftbar gemacht werden, wenn diese mittels des bereitgestellten elterlichen Internetzugangs urheberrechtlich geschützte Werke Dritter widerrechtlich und schuldhaft öffentlich zugänglich machen.

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Beitrag von H. Rödel
18.08.2008, 15:47 Uhr

Da stecken die meisten Eltern in einer Zwickmühle. Zum einen wird der Zugang zum Internet schon seitens der Schule vorausgesetzt. Referate und Hausaufgaben sind ohne Internet kaum zu bewältigen. Mit der Bedienung dieses Mediums sind viele Eltern schon überfordert, ganz zu schweigen von der Durchführung wirksamer Überwachungsmaßnahmen. Diesen bleibt nur das (nicht durchsetzbare und im Hinblick auf die schulischen Notwendigkeiten nicht sinnvolle) Verbot der Internetnutzung bzw. das Risiko von tlw. horrenden Schadensersatzforderungen bedroht zu werden. Auch unter Beachtung der urheberschutzrechtlichen Interessen verkennt meiner Meinung nach die Rechtsprechung die Diskrepanz zwischen der Medienkompetenz der Jugendlichen und Ihrer Eltern.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Kontrollpflicht von W. Brengel, 02.01.2010, 21:19 Uhr

    So ganz klar ist mir immer noch nicht, welche konkrete Aufklärungs- & Kontrollpflicht ich als Anschlussinhaber und Elternteil habe, sobald mein Sohn das Internet mitbenutzt. Könnten Sie da ein paar griffigere Beispiele nennen? Wie soll man denn später - im Falle einer rechtsverletzenden Handlung... » Weiterlesen

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