Leserkommentar zum Artikel

Online-Kennzeichnung: Leuchten auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen

Die rechtlichen Vorgaben zur Energieverbrauchskennzeichnung von Leuchten sind in der EU-Verordnung Nr. 874/2012 sowie der EU-Verordnung Nr. 518/2014 geregelt. Der EU-Gesetzgeber hat dabei geschlampt. Die genannten Rechtsakte weisen viele inhaltliche Überschneidungen und Wertungswidersprüche auf. Auch wird Händlern die rechtssichere Bewerbung von Leuchten im Fernabsatz maximal erschwert, ja fast unmöglich gemacht. Wie haben nun Händler im Fernabsatz Leuchten zu kennzeichen? Lesen Sie zu dem Thema die aktuellen FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei.

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Mitarbeiterin

Beitrag von Shobetreiber
05.02.2015, 19:36 Uhr

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

was ich bisher immer noch nicht verstanden habe, wo kommt die Maßangabe 110 x 220 mm her? In der Verordnung ist doch für Leuchten ein Etikett abgebildet mit den Maßen 50 x 100 mm und für Lampen mit den Maßen 36 x 75 mm? Bei 11 cm x 22 cm ist ja der komplette Monitor ausgefüllt? Kann das wirklich sein?

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