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Leserkommentar zum Artikel

How to Marke: Was ein Markenanmelder alles beachten muss

Bis zur erfolgreichen Eintragung einer Marke ist es ein langer Weg. Und damit ist nicht allein der Abschnitt von der Anmeldung bis zur möglichen Eintragung der Marke gemeint. Hierfür ist dann allein das Amt zuständig. Wichtiger aus Sicht des Markeninhabers ist der Abschnitt vor und bis zur Markenanmeldung. In dieser Phase sollte sich jeder Markeninhaber in spe etwa Gedanken machen, ob seine Marke überhaupt eintragungsfähig ist oder ob die Marke so oder so ähnlich schon existiert. Nur, wenn hier ein positives Ergebnis rauskommt, sollte die Anmeldung der Marke forciert werden.

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"nicht zum allgemeinen Sprachwortschatz gehört"

Beitrag von Bert
13.01.2015, 01:27 Uhr

Das ist bischen irreführend: "... nicht zum allgemeinen Sprachwortschatz gehört"

Das klingt so, als ob man generell keine Wörter aus dem Duden verwenden darf.

Im Kontext ist es aber so zu verstehen:

"Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind."

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