Die neuen EU-Standardvertragsklauseln: Für die Auftragsdatenverarbeitung in Drittländern und die Auswirkungen auf die Praxis
Die EU-Kommission hat am 5.2.2010 einen [ Beschluss zur Aktualisierung der EU-Standardvertragsklauseln|http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:039:0005:01:DE:HTML] für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsdatenverarbeiter in Drittländern gefasst. Im vorliegenden Beitrag informieren wir Sie über die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln und die Auswirkungen des Beschlusses auf die Praxis.
ADV & Safe Harbor
Beitrag von G. Weber
04.11.2014, 02:20 Uhr
Wir möchten bei einem amerikanischen Software-Unternehmen eine Software zur Verwaltung von Kunden "mieten". Die Rechenzentren stehen in England und in den USA, während wir selbst unseren Sitz in Deutschland haben.
Die USA haben zunächst einmal ja nicht das Datenschutzniveau, wie wir hier. Der Software-Hersteller ist aber dem Safe-Harbor-Abkommen beigetreten.
Müssen wir auch eine ADV mit dem Unternehmen vereinbaren?
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