Leserkommentar zum Artikel

Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie – mehr Pflichten nun auch für Ladenbesitzer

Die Europäische Union hat im Jahr 2011 mit dem Erlass der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie eine Reihe neuer verbraucherschützender Regelungen geschaffen. Ende 2013 läuft für die EU-Mitgliedstaaten die Frist zur Umsetzung der Richtlinie ab. Der deutsche Gesetzgeber hat im Juni 2013 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der zusätzliche Pflichten für Unternehmer bei Verbrauchergeschäften enthält. Neu ist dabei insbesondere, dass zukünftig auch Inhaber von Ladengeschäften ("stationärer Handel") in stärkerem Maße betroffen sind. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.

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Tja da lauert dann allerdings auch schon ein richtig großer Fallstrick ....

Beitrag von Manfred Preußig
13.06.2014, 16:28 Uhr

gemeint ist der Verkauf anderer als der üblichen Waren in Geschäften, die vordringlich den Bedarf des täglichen Lebens decken. Hier sind vor allem kleinere Supermärkte und Geschäfte zu nennen ... große Verbrtauchermärkte, die regelmäßig auch andere Waren anbieten, sind von den Informationspflichten sowieso betroffen. Anders sieht es aus mit dem Fernseher oder Staubsauger von Aldi, dem Handy (mit Vertrag) von Rewe oder derartigen Angeboten aus. Da diese Angebote nicht ständig vorgehalten werden und entsprechende Artikel von geringem Preis (beispielsweise der Haarfön für 6,99 €) zwar prinzipiell auch von dieser Regelung betroffen sind, aber kaum große Aktivitäten auslösen werden, wenn hier nicht genau informiert wird, kann das unregelmäßig vorliegende Knallerangebot im Preissegment 300 € aufwärte (der Betrag ist also Beispiel zu verstehen) schon zum Problem werden. Da der Kunde sich hier auch nicht in Bezug auf derartige Dinge auskennt, ist hier auch die promimente Stelle für den Aushang dieser Informationen praktisch kaum zu finden (so prominent, dass die Information jeden Kunden erreicht, ist praktisch keine 'Ecke' im Laden). Da wird es wohl am Ende auf den Zettel, den die Kassiererin dem Kunden in die Hand drückt, hinauslaufen. Da die Information allerdings vor Vertragsabschluss zu erfolgen hat, und der Kunde die Kasse erst beim Kassieren (sprich: im Moment des Vertragsabschlusses) aufsuchen wird, wird auch das rechtlich sicher 'eng'.

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