Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 14: Änderungen bezüglich der Tragung der Hinsendekosten
Im 14. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Neuregelung der Hinsendekosten im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher. Im Jahre 2013 wird gesetzlich normiert werden, dass der Verkäufer die Kosten der Lieferung im Falle des Widerrufs an den Käufer zu erstatten hat.
hilfreiche Infos
Beitrag von Galina
14.12.2013, 22:21 Uhr
Sie haben die Informationen leicht verständlich, übersichtlich und dennoch gut begründet dargestellt . Ich finde es gut, dass Sie die dazugehörigen Gerichtsentscheidungen und Paragrafen genannt haben. Der Leitfaden ist wirklich sehr informativ und gut lesbar.
Vielen Dank!
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AGB Ausschluss? von Sascha, 18.02.2014, 12:55 Uhr
Zunächst einmal, ihre Seite ist extrem interessant und sehr gut verständlich! Ich frage mich, wie sich die EU Richtlinie dahingehend verhält, wenn der Unternehmer AGB nutzt, welche die Rückerstattung von Hinsendekosten ausschließt. Grundsätzlich besteht ja vertragsautonomie, die jedoch, so vermute... » Weiterlesen
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Was ist Standardversand? von Peter, 13.01.2014, 09:22 Uhr
Was bedeutet "Standardversand"? Kann der Händler in Zukunft immer irgendeinen, vielleicht sogar imaginären, Billig-Versand anbieten, z.B. unversicherte Schneckensendung mit unterkalkuliertem Porto, um bei einem Widerruf auch nur diesen erstatten zu müssen? Oder hat der Käufer nicht auf "normalen"... » Weiterlesen
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Ausuferung der Informationspflichten von Huberta Maitz-Straßnig, 19.12.2011, 10:17 Uhr
Ihre Serie ist wirklich sehr informativ. Ich habe noch nicht alle Beiträge genau gelesen, aber beim Überfliegen ist mir der folgende Aspekt noch nicht aufgefallen, auf den ich hinweisen möchte : Neu ist leider auch, dass nach der RL nun vorvertraglich! "gegebenenfalls der Hinweis auf das Bestehen... » Weiterlesen
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Hinsendekosten von Stefanie Böhrer, 30.11.2011, 11:17 Uhr
Also hat bis 2013 der Käufer die Rücksendekosten zu tragen?? Oder auch jetzt schon der Verkäufer???
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