Leserkommentar zum Artikel

Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 14: Änderungen bezüglich der Tragung der Hinsendekosten

Im 14. Teil der Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie der IT-Recht Kanzlei geht es um die Neuregelung der Hinsendekosten im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher. Im Jahre 2013 wird gesetzlich normiert werden, dass der Verkäufer die Kosten der Lieferung im Falle des Widerrufs an den Käufer zu erstatten hat.

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Ausuferung der Informationspflichten

Beitrag von Huberta Maitz-Straßnig
19.12.2011, 10:17 Uhr

Ihre Serie ist wirklich sehr informativ. Ich habe noch nicht alle Beiträge genau gelesen, aber beim Überfliegen ist mir der folgende Aspekt noch nicht aufgefallen, auf den ich hinweisen möchte : Neu ist leider auch, dass nach der RL nun vorvertraglich! "gegebenenfalls der Hinweis auf das Bestehen und die "Bedingungen" von Kundendienst, Kundendienstleistungen und gewerblichen Garantien" zu geben ist, wobei gewerbliche Garantien nach den Definitionen der RL auch Herstellergarantien umfassen..das dürfte im Ergebnis zB gerade für Fernabsatzhändler mit einer breiten Produktpalette im Elektro-Elektronikbereich doch eine gravierende Herausforderung sein..nach der geltenden Fernabsatz-RL bestand eine Information über Garantien - sinnvoller Weise - nur im Rahmen der schriftlichen Bestätigung

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • AGB Ausschluss? von Sascha, 18.02.2014, 12:55 Uhr

    Zunächst einmal, ihre Seite ist extrem interessant und sehr gut verständlich! Ich frage mich, wie sich die EU Richtlinie dahingehend verhält, wenn der Unternehmer AGB nutzt, welche die Rückerstattung von Hinsendekosten ausschließt. Grundsätzlich besteht ja vertragsautonomie, die jedoch, so vermute... » Weiterlesen

  • Was ist Standardversand? von Peter, 13.01.2014, 09:22 Uhr

    Was bedeutet "Standardversand"? Kann der Händler in Zukunft immer irgendeinen, vielleicht sogar imaginären, Billig-Versand anbieten, z.B. unversicherte Schneckensendung mit unterkalkuliertem Porto, um bei einem Widerruf auch nur diesen erstatten zu müssen? Oder hat der Käufer nicht auf "normalen"... » Weiterlesen

  • hilfreiche Infos von Galina, 14.12.2013, 22:21 Uhr

    Sie haben die Informationen leicht verständlich, übersichtlich und dennoch gut begründet dargestellt . Ich finde es gut, dass Sie die dazugehörigen Gerichtsentscheidungen und Paragrafen genannt haben. Der Leitfaden ist wirklich sehr informativ und gut lesbar. Vielen Dank!

  • Hinsendekosten von Stefanie Böhrer, 30.11.2011, 11:17 Uhr

    Also hat bis 2013 der Käufer die Rücksendekosten zu tragen?? Oder auch jetzt schon der Verkäufer???

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