Leserkommentar zum Artikel

Darf Zalando das?: Werbung mit kostenlosem Rückversand

Der Online-Shop „Zalando“ wirbt derzeit auf seiner Startseite gut sichtbar mit der Aussage „KOSTENLOSER VERSAND & RÜCKVERSAND“. Was vielen Verbrauchern als besonderer Service von „Zalando“ vorkommt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung aber teilweise als Selbstverständlichkeit. Dies wirft wiederum die Frage auf, ob die Werbung von „Zalando“ in dieser Form überhaupt zulässig ist.

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Immer Rücksendekosten trage bei über 40 €???

Beitrag von Andre
08.08.2013, 11:51 Uhr

Also ich verstehe das anders...

"wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Verkäufer Tragt Rücksendekosten immer wenn: "der Preis der zurückzusendenden Sache übersteigt einen Betrag von 40 Euro" ???

Was ist denn aber bei Kauf auf Rechnung, die noch nicht beglichen wurde? Da müsste doch auch der Käufer zahlen, oder?

Bitte um kurze Antwort.

Danke

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