Leserkommentar zum Artikel
Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren
Der Betreiber eines Baumarkts muss die Fußböden insbesondere im Kassenbereich seiner Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren und die eine Rutschgefahr begründenden Verunreinigungen sofort beseitigen. In diesem Sinne hat das OLG Hamm mit Urteil vom 15.03.2013 - unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Dortmund - die Verkehrssicherungspflichten eines Baumarktbetreibers konkretisiert.
IT-Recht?
Beitrag von Hans Altmeyer
03.07.2013, 10:43 Uhr
Was hat das mit IT-Recht zu tun?
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