Leserkommentar zum Artikel

Verkehrssicherungspflicht: Baumarktbetreiber müssen die Fußböden ihrer Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren

Der Betreiber eines Baumarkts muss die Fußböden insbesondere im Kassenbereich seiner Geschäftsräume regelmäßig kontrollieren und die eine Rutschgefahr begründenden Verunreinigungen sofort beseitigen. In diesem Sinne hat das OLG Hamm mit Urteil vom 15.03.2013 - unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Dortmund - die Verkehrssicherungspflichten eines Baumarktbetreibers konkretisiert.

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IT-Recht?

Beitrag von Hans Altmeyer
03.07.2013, 10:43 Uhr

Was hat das mit IT-Recht zu tun?

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