Leserkommentar zum Artikel

Durchsetzung von Ansprüchen des UWG – Teil 1 - Unterlassen Sie das!

Bei Verstößen gegen das UWG haben vor allem Mitbewerber Ansprüche gegen den oder die Rechtsverletzer. Doch wie können sie ihre Ansprüche durchsetzen? Was müssen sie tun, um zu erreichen, dass die Rechtsverletzungen zukünftig unterbleiben? Die Anspruchsdurchsetzung ist heute das Thema im neunten Teil der [Serie der IT-Recht Kanzlei|werberecht-werbung-internet-serie.html] über die rechtlichen Aspekte der Werbung im Internet.

» Artikel lesen


Großartig!

Beitrag von Dieter Müller
23.01.2013, 17:58 Uhr

Dieser Artikel hat perfekt auf ein Referatsthema meinerseits gepasst, mir Stunden Arbeit erspart und ein leichtes Verständnis ermöglicht! Vielen Dank dafür!!!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Danke für die ausführliche Erläuterung! von Jan Steinmueller, 19.02.2018, 15:46 Uhr

    Heißt das nun, dass der Unterlassungsanspruch sich auf den konkreten Kläger beschränkt, oder kann eine Abmahnung von einem Kläger auch generalistisch verfasst werden, so dass jegliche weitere unzulässige Werbemaßnahme, egal wen sie konkret adressiert, eine Vertragsstrafe nach sich zieht? Und gibt... » Weiterlesen

  • Unterlassungserklärung von Tim Weber, 22.03.2010, 07:10 Uhr

    Kann ich bei einer vorformulierten Unterlassungserklärung auch handschriftlich Passagen streichen bzw. einsetzen? Oder muss ich dann selbst eine neue Erklärung verfassen? Ist die handschriftliche Formulierung vielleicht formwidrig? Und was bedeutet es, wenn man formuliert: ohne Anerkennung einer... » Weiterlesen

  • Hilfe - ungebetene Anrufer!! von Miriam B., 21.03.2010, 09:15 Uhr

    Meine Frage passt zwar nicht so richtig zum Artikel, aber ich wollte immer schon mal wissen, wie ich mich gegen ungebetene Werbeanrufe schützen bzw. wehren kann. Es bringt mich nämlich auf die sprichwörtliche Palme, wenn ich im wohl und hart verdienten Feierabend zu Hause von "Hinz & Kunz" mit... » Weiterlesen

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei