Leserkommentar zum Artikel

Nicht vergessen: Energieetikettierung für Haushaltslampen

Die Firma electronicland24 mahnt nach wie vor zahlreiche Online-Händler ab, die angeblich gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) verstoßen. Was viele Händler nicht wissen: Auch Haushaltslampen können kennzeichnungspflichtig im Sinne der EnVKV sein.

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Kennzeichnungspflicht bei Gebrauchtgeräten

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
01.04.2009, 17:48 Uhr

Eine Verpflichtung zur Kennzeichnung besteht generell nicht bei Gebrauchtgeräten (vgl. § 3 II EnVKV).

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ausnahmen auch wenn ErP-Richtlinie gilt? von Donegal, 08.12.2010, 16:25 Uhr

    Gilt die Ausnahme von der Kennzeichnungspflicht für Lampen, die als Teil eines Gerätes vermarktet werden, dessen Hauptverwendungszweck nicht die Erzeugung von Licht ist, auch noch wenn ich die Verordnung 244/2009 aus der ErP (Energy-related products)-Richtlinie anwenden muss?

  • Ohne Titel von R.J., 13.10.2009, 21:16 Uhr

    Mich würde interessieren, ob LED Leuchtmittel auch unter die ENVKV fallen.

  • Verkauf vor der kennzeichnngspflicht gekaufte Lampen ohne Aufdruck von p.s., 07.08.2009, 17:33 Uhr

    können wir noch vor der Kennzeichnungspflicht eingekaufte und somit nicht klassifizierte Lampen weiterhin im Onlineshop anbieten und vertreiben ?

  • Verkauf von gebrauchten Lampen von chaotse, 01.04.2009, 17:11 Uhr

    Mich würde interessieren, ob die Ettiketierung auch für von mir als Händler angebotene "gebrauchte" Lampen gilt. Diese sind 30 bis 80 Jahre alt. Gibt es dazu Informationen?

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