Leserkommentar zum Artikel

Gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung wieder falsch? EuGH kippt möglicherweise Nutzungsersatzpflicht bei Widerruf

Nachdem sich bereits die erste vom Gesetzgeber bereitgestellte Musterwiderrufsbelehrung als fehlerhaft und abmahnfähig erwiesen hat, droht dieses Schicksal auch der neuen Widerrufsbelehrung zu widerfahren.

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Ohne Titel

Beitrag von TB
10.03.2009, 22:18 Uhr

@GT der Artikel wurde dann verbraucht und nicht gebraucht

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Ohne Titel von GT, 10.03.2009, 18:09 Uhr

    Wertersatz bei Verbrauchsmaterial Was ist denn, wenn jemand Verbrauchsmaterial wie zum Beispiel Tinten oder Toner bestellt, austestet (ohne diese wesentliche zu leeren) und wieder zurücksendet. Die Ware ist dann unverkäuflich.

  • Widerspruch? von Rogermaus, 09.03.2009, 18:02 Uhr

    zu C) Schlussantrag Generalanwältin: Diese gute Dame sagt: "Außerdem könne der Verkäufer das Risiko durch Einkalkulierung eines prozentualen Rücklaufs in seine Preise, sprich durch Umlegen der Kosten auf den Warenpreis und damit auf alle Käufer, kompensieren." Nächster Satz: "Schließlich... » Weiterlesen

  • Wertersatz Text in widerrufsbelehrung von Klaus fischer, 05.03.2009, 12:29 Uhr

    Wie sollen sich Händler verhalten, wenn dies zum tragen kommt? Eu Recht muss doch erst in das BGB übernommen werden, oder kann man in der BRD auch nach EU Recht verklagt werden ? wenn Händler eigenmächtig Texte verfassen, endet das doch immer in einer Abmahnung. Solange die aktuelle Wid-Bel.... » Weiterlesen

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