Bio drauf – Bio drin? Neue EG-Ökoverordnung in Kraft
Seit 01. Januar 2009 ist eine neue EG-Ökoverordnung (EG 834/2007 Verordnung über die ökologisch-biologische Produktion und Kennzeichnung von ökologisch/biologischen Erzeugnissen) in Kraft. Diese ersetzt die bisherige Ökoverordnung EWG 2092/91 von 1991. Nachfolgend sollen insbesondere die Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (Gemeinschaftslogo, Ökokontrollnummer) beleuchtet werden.
Noch keine Pflicht für EU-Gemeinschaftslogo !
Beitrag von Stephan Romahn
13.02.2009, 20:47 Uhr
Meines Wissen gibt es derzeit für Ökowaren noch keine Pflicht, diese mit dem EU-Gemeinschaftslogo auszuzeichnen!
Es ist korrekt, dass ein Gemeinschaftslogo für alle Ökoanbieter in der EU verpflichtend geplant ist. Nach aktueller Aussage meiner Öko-Kontrollstelle, 4 Tage vor Weihnachten 08, musste jedoch das geplante EU-Gemeinschaftslogo aus rechtlichen Gründen erst einmal "eingestampft" werden. Ein großer deutscher Discounter soll zu große Ähnlichkeit des EU-Logos mit seinem schon länger genutzten Logo bemerkt und in einem Prozess gegen die EU obsiegt haben.
Derzeit befände man sich auf der Suche nach einem rechtlich unverfänglichen Logo und habe deshalb die in der EU-VO festgeschriebene Verpflichtung zur Nutzung eine gemeinschaftlichen EU-Öko-Logos aufschieben müssen, so Aussage meiner DE-Öko-Kontrollstelle.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Kennzeichnungspflicht auf Webseiten von Sascha, 27.09.2009, 04:53 Uhr
Wie sieht es mit der Kennzeichnungspflicht auf Webseiten aus. Vertreibe ich meherere Produkte mit unterschiedlichen Öko-Kontrollstellnummern, muss ich die bei dem jeweilligem Produkt angeben. Sollte ich aber selber eine Nummer haben, sollte es aussreichen, wenn ich dieses im Impressum oder unter... » Weiterlesen
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