Leserkommentar zum Artikel

Immer wieder Adwords: Nutzung fremder Marken als "Alternativangebot" zulässig

Im vorliegenden Fall hat das nationale Gericht u. a. zu prüfen, ob Marks & Spencer durch Benutzung von der Marke ihres Mitbewerbers Interflora entsprechenden Schlüsselwörtern im Rahmen des Google-Referenzierungsdienstes eine der „Funktionen“ dieser Marke beeinträchtigt oder diese in unlauterer Weise ausgenutzt (Trittbrettfahren) hat.

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Beitrag von G. Erring
07.10.2011, 00:23 Uhr

Mein erster Newetter, den ich bekommen habe. Gleich ein Volltreffer-Thema! Klasse.

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