Leserkommentar zum Artikel

Im Laden geschlossener Fernabsatzvertrag: Auch das gibt’s!

Ein Kunde betritt ein Ladengeschäft, lässt sich allgemein beraten, und schließt dann einen Fernabsatzvertrag – gibt’s nicht? Nach Ansicht des Amtsgerichtes Frankfurt am Main schon: Nämlich dann, wenn der Kunde sich vor Ort unverbindlich beraten lässt und später ein konkretes Angebot per e-Mail erhält (vgl. AG Frankfurt a.M., Urt. v. 06.06.2011, Az. 31 C 2577/10).

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Irreführende Überschrift

Beitrag von IT Recht Kanzlei
22.09.2011, 16:39 Uhr

Sie haben Recht, in der Tat könnte die Überschrift in die Irre führen - was natürlich nicht unsere Absicht war. Da Sie "Examenskandidat" sind: Wie würden Sie die Überschrift formulieren? :)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Das gibt's nicht! von Examenskandidat, 22.09.2011, 16:34 Uhr

    Demnach wurde der Vertrag nach Auffassung des Gerichts gerade NICHT im Laden geschlossen....oder sehe ich das falsch? Ein "im Laden geschlossener Fernabsatzvertrag" kann schon begrifflich nicht vorliegen. In sofern eine ungemein irreführende Überschrift.

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