Die EU-Verbraucherrechterichtlinie: Serie der IT-Recht Kanzlei
Auf europäischer Ebene wird eine EU-Verbraucherrechterichtlinie verabschiedet, aber was bedeutet das für Händler? In Zukunft wird sich einiges im E-Commerce ändern. Von europäischer Ebene aus werden die einzelnen nationalen Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die EU-Verbraucherrechterichtlinie in nationales Gesetz umzusetzen. Das Ziel wird eine Vereinheitlichung der Verbraucherrechte in Europa sein. Welche konkreten Änderungen zu erwarten sind, lesen Sie in der aktuellen Serie der IT-Recht Kanzlei.
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Beitrag von Klaus Fischer
13.09.2011, 11:02 Uhr
Ist der Warenkorb nicht gereits eindeutig genug? (Beispiel Xanario Shop System) Wer die in den Warenkorb gelegten Artikel aufruft, sich zum bestellen mit Kennwort einloggt und auf dem letzten Blatt auf den Button "Bestellung absenden" klickt, wird doch wohl nicht von einer Bestätigungsemail überrascht sein. Wer einen Warenkorb füllt, sich einloggt und Bestellung absenden drückt, weiß doch wohl dass er das bestellte auch bezahlen muss.
und wozu ist dann noch das Widerrufsrecht? Damit hat doch der ausgetrixte, überrumpelte Verbraucher ohnehin alle rechtlichen Wege offen, einen ugewollten Vertrag loszuwerden,
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