Leserkommentar zum Artikel

Fort- und Weiterbildung online: Abmahnwelle gegen Anbieter von Materialien zum „Heimstudium“

Im e-Trade boomt das Angebot an Fernkursen zur Fort- und Weiterbildung, die entweder online durchgeführt werden oder aus auf Datenträgern verschickten Kursunterlagen bestehen („e-Learning“). Hierbei sollte seitens der Anbieter jedoch peinlich genau auf eine korrekte Terminologie geachtet werden: Zahlreiche Begriffe aus dem Bildungsbereich sind gesetzlich genau definiert und geschützt. Die versehentliche Verwendung im Einzelfall falscher Begriffe (z.B. „Heimstudium“) kann zu einem wettbewerbsrechtlich relevanten Irreführungsvorwurf führen – die Wettbewerbszentrale nimmt derzeit Anbieter von Fernkursen ins Visier.

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nicht ganz richtig

Beitrag von Bauer
08.06.2011, 13:22 Uhr

Es scheint unsere erhaltene Abmahnung zu sein. Es ging um ein Homöopathieprogramm mit Skript zum Lernen. Das Wort "Heilpraktiker" wurde nur in der Artikelüberschrift, die ja bei Ebay sogenannte Suchbegriffe (hier Heilpraktiker) enthält, verwendet und genau das könnte den Eindruck erwecken man bekommt ein Zertifikat und wäre Heilpraktiker... das ist schon weit hergeholt.

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