Widerrufsrecht beim Mobilfunkvertrag: Die wundersame Wandlung von Grundgebühren zu Kreditraten
Wer kennt das nicht: Mobilfunkvertrag geschlossen oder verlängert, Handy billig dazubekommen. Das Mobiltelefon ist in diesen Fällen deshalb so billig, weil der Netzbetreiber es vorfinanziert und sich das Geld im Laufe der Vertragsdauer über die Grundgebühr zurückholt. Das Amtsgericht Dortmund betrachtet daher in einem aktuellen Urteil (13.10.2010, Az. 417 C 3787/10) den Mobilfunkvertrag als kombinierten Dienstleistungs- und Verbraucherdarlehensvertrag – und räumt dem Verbraucher so eine zusätzliche Widerrufsoption ein.
Widerrufsrecht beim Mobilfunkvertrag
Beitrag von holzmichl1954
10.05.2011, 07:21 Uhr
Für mich ergibt sich durch das Urteil noch ein weiterer Aspekt: Kommt durch die Abgabe des Handys zum Preis von beispielsweise 1,00 Euro nicht ein Kreditvertrag (ohne Zinszahlungen) zustande, den ein Händler / Provider ohne Erlaubnis zur Führung von Bankgeschäften gar nicht abschließen darf? Konsequenz hieraus: Es gibt keine subventionierten Handys und damit auch keine Vertragsbindung mehr. Dies ergibt gleichzeitig eine größere Transparenz und Übersicht über die eigenen Telefonkosten, da keine automatischen monatlichen Kosten mehr entstehen.
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