Leserkommentar zum Artikel

LG Hamburg: Grundpreisangaben bei im Set enthaltenen unterschiedlichen Waren

Als Händler Artikel in Fertigpackungen nach Länge anbieten? Aber bitte nur unter Nennung des Grundpreises, unter Umständen auch dann, wenn ein anderer Artikel mitgeliefert wird! Das Landgericht Hamburg hatte im Rahmen eines Verfügungsverfahrens (Urteil vom 23.12.2010, Az.: 416 O 179/10) darüber zu befinden gehabt, ob beim Verkauf einer nach Länge angebotenen Taubenabwehr in Kombination mit zwei Kartuschen Spezialkleber ein grundpreispflichtiges Angebot vorliegt.

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Der Verbraucher blickt nicht mehr durch

Beitrag von Walter Braun
01.02.2011, 18:12 Uhr

Ich bin selbst Onlinehändler und bekomme des öfteren von Kunden Rückmeldungen zu dem nach dem vor und nach dem Kauf erhaltenen "Beipackinformationen". Es wird nicht nur für den Händler schwieriger alle Bestimmungen einzuhalten,auch meine Kunden fragen in letzter Zeit immer öfter, was sie mit diesen Informationen anfangen sollen. Vergleichbar mit einem Ladengeschäft würde es bedeuten,das der Kunde über sämtliche Risiken informiert wird die er beim betreten des Ladens eingeht: *Es könnte ein Displayständer umfallen und zu Verletzungen führen. *Durch die ständig geöffneten Türen kann es zu Zugluft und damit verbundenen Erkältungskrankheiten kommen. *Beim anfassen der Ware kann es zu Kontakten mit Umweltgiften kommen,da der Chinese(Hersteller) nicht alles beachtet. * und und und....so weiter.... Zurück zum Web: Kaum ein Kunde liest sich dieses ganze Infopaket durch, er möchte die Ware kaufen und wird durch Wort und Bild gut informiert. Und hat er sich doch mal geirrt, bietet der Händler kulante Bedingungen(wenn nicht überlebt er nicht lange)und die gesetzlichen Bestimmungen reichen ja auch aus. Die ganze unübersichtliche Lage hilft nur den Abmahnabzockern,den Rechtsanwälten und den Wettbewerbern,die den anderen Geschäftsbetreibern Steine in den Weg werfen.Ganz selten entsteht dem Abmahner ein bedeutsamer Schaden. Der Amtsschimmel galoppiert dank Europa immer schneller !

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