Leserkommentar zum Artikel

BGH: Keine Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Befüllen der Matratze eines Wasserbettes mit Wasser

Der Bundesgerichtshof hat heute eine interessante Entscheidung zur Wertersatzpflicht eines Verbrauchers bei Widerruf eines Fernabsatzvertrags getroffen.

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INgebrauchnahme

Beitrag von LawBike.de
03.11.2010, 14:55 Uhr

Ist das Befüllen der Matratze wirklich noch eine INgebrauchnahme nach § 346 II 1 Nr. 3 HS. 2 BGB? - oder nicht schon eine Gebrauchnahme.

Wo sind dort die Grenzen? Tatsächlich dort, wo das "Prüfungsrecht" des Käufers aufhört?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Wertersatz bei Befüllen einer Wasserbett Matratze von Einsteins Erben, 05.11.2010, 07:49 Uhr

    Dramatisches Zeugnis der Unkenntnis des Klägers seiner eigenen Produkte. Sollte der Verbraucher seiner Ansicht nach die Matratze als 'Trockenübung' testen ? Oder unter Einbestellung eines Hypotiseurs als visualisiertes Liegen im imaginierten befüllten Zustand? Kennt der Kläger seine eigene... » Weiterlesen

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