Leserkommentar zum Artikel

Doch kein Nachstickern notwendig für USK- und FSK- gekennzeichnete Trägermedien?

Wir hatten bereits berichtet, dass am 31.03.2010 die Übergangsfrist für die alten USK- und FSK- Kennzeichen abgelaufen ist und die kennzeichnungspflichtigen Waren unter Umständen nachgestickert werden müssen. Das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend Rheinland-Pfalz informierte die Jugendschutzbehörden der Länder mit elektronischem Brief vom 22.03.2010 im Zusammenhang mit dem Vollzug des Jugendschutzgesetzes über die Kennzeichnung von Filmen und Film- und Spielprogrammen in Bezug auf Neu- und Gebrauchtware.

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Abmahnung folgte

Beitrag von Alex
28.09.2010, 02:02 Uhr

Mich hat es erwischt. Ich verkaufe Spiele, jedoch Import Spiele, aber alle unter 18 Jahre. (0-16) Nun kam die Abmahnung:-( Da sie nicht mit dem USK Logo auf der Vorderseite versehen waren.

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  • Neue Entwicklung? von Christian P., 22.09.2011, 13:22 Uhr

    Schönen guten Tag, mich würde interessieren, ob es in den vergangenen gut 1,5 Jahren in dieser Frage eine neue Entwicklung gegeben hat und nun geklärt ist, ob das Informationsschreiben als Ausnahmeregelung betrachtet werden kann. Vielen Dank!

  • Nachstickern von Unbekannt, 23.04.2010, 10:22 Uhr

    Endlich mal ist Licht am Ende des Tunnels! Da werden viele Private froh sein, dass sie sich das Nachstickern und die Sorge, ob sie alles richtig gemacht haben, sparen können.

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