Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
In einem Rechtsstaat wäre der Abmahnwahn nicht möglich
Beitrag von Herbert Huber
23.11.2008, 18:09 Uhr
Ein Kennzeichen eines Rechtsstaats ist es, dass Verurteilungen nicht ohne ordentliches Gerichtsverfahren möglich sind. Beim Abmahnverfahren ist es genau andersherum. Jeder Tölpel oder schlaue Fuchs darf mir eine Abmahnung senden: die Liste der 200 Gründe ist unvollständig. Der "schwarze Peter" ist in jedem Fall erst mal beim Abgemahnten. Macht er nichts, ist die "Gebühr" von schon mal 700 Euro oder mehr fällig. Nimmt der Abgemahnte sich Rechtsbeistand (was zu empfehlen ist) bleibt er zumindest auf den eigenen Kosten meist sitzen. Bei mir waren es mal 300 Euro für 2 Telefonate. Auch die Rechtsschutzversicherung hilft da nichts. Leider - das haben etliche Kommentatoren erkannt - hat das Justizministerium für die Nöte der Kleinunternehmer ein taubes Ohr: zuviele mitverdienende Juristen sitzen dort wie auch unter den Abgeordneten. Deshalb sind alle Briefe dorthin nach meiner Erfahrung verschwendetes Porto. Daher bin ich der Meinung, dass die Bürger mindestens je 1 Vertreter in Land- und Bundestag für _ihre_ Anliegen erhalten sollten. Mit freundlichen Grüßen Herbert Huber
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 39 Kommentare vollständig anzeigen
-
Großartig! Update? von Elke Fleing, 21.06.2016, 12:53 Uhr
Hallo, eine extrem hilfreiche und übersichtliche Zusammenstellung. Gibt es dafür mal ein Update? Vermutlich ist ja nicht mehr alles aktuell, oder?
-
Logbuch meiner Abmahnung von Funpac, 24.08.2012, 14:32 Uhr
Ich wurde abgemahnt und habe mich außergerichtlich einigen können. Hier das Logbuch: https://docs.google.com/document/pub?id=12ADvdyi4_13rFFATmI2pHED27GdmrR6u1Urk8_6p0eE vielleicht hilft es jemandem weiter.
-
Eine tolle Zusammenstellung- vielen Dank von Torsten Krüger - xtcModified eCommerce Shopsoftware, 18.01.2011, 10:36 Uhr
Die Liste würde sich so mancher sicherlich als PDF wünschen. ;-) Grüße Torsten
-
Auftreten als Verbraucher/Privater trotz Unternehmereigenschaft bei eBay von Elinor Hopfenzitz, 27.12.2010, 09:21 Uhr
Guten Tag, wenn man das liest, gewinnt man den Eindruck, dass es problemlos möglich ist, sich als privater Verkäufer bei eBay anzumelden und dann eine Vielzahl von Artikeln mit dem Vermek NEU zu verkaufen. Meine Information ist dahingehend, dass ein Verkäufer, der neue Artikel verkauft, gewerblich... » Weiterlesen
-
!?!!?!?!? von artedition, 12.08.2010, 21:37 Uhr
Das ist doch alles der komplette Wahnsinn. ENDE !!!.... Dauert nicht mehr lange. MfG
-
Sehr hilfreiche Zusammenstellung von Herbert Huber, 02.03.2010, 15:00 Uhr
Danke für diese sehr hilfreiche Zusammenstellung. Leider kann grundsätzlich wegen jedem und allem abgemahnt werden. Es ist eine sekundäre Frage, ob die Abmahnung zurecht erfolgte. Irgendwer wird schon zahlen und dann lohnt sich die Sache für den Abmahner. Ich vermisse auch gängige Abmahngründe,... » Weiterlesen
-
Endlich! von Unbekannt, 22.02.2010, 06:19 Uhr
Bin so froh, endlich einen "Leitfaden" gefunden zu haben, der einem erklärt, was man bei einer Abmahnung tun soll. Als Otto-Normal-Bürger gerät man ja leicht in Panik, wenn man ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei erhält. Jedenfalls: vielen Dank dafür!
-
It-Recht-Shop von , 15.02.2010, 10:58 Uhr
Liebes It-Recht-Team! Wie man anhand der vielzähligen Kommentare zu diesem Artikel sieht, ist das "Abmahnungs-Thema" ein ganz brisantes. Deshalb ist es um so verwunderlicher, wieso Sie nicht schon auf Ihrer Hauptseite Ihre Hilfe diesbezüglich anbieten, sondern erst im "IT-Recht-Shop"..?? Ich denke... » Weiterlesen
-
Abmahnung- Unterlassungserklärung von Michael Effgen, 05.02.2010, 07:50 Uhr
Was bedeutet eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gleichwohl rechtsverbindlich? Zu was verpflichtet man sich denn da und worin besteht der Unterschied zur modifizierten Unterlassungserklärung? Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen!
-
Umfangreiche Zusammenstellung mit großem Mehrwert! von P. Miehling, 05.01.2010, 15:17 Uhr
Sehr geehrte Rechtsanwälte, sehr geehrter Herr RA Keller, vielen Dank für die kontinuierlich aktualisierte Liste. Es freut mich, dass es inzwischen eine wachsende Anzahl von Kanzleien gibt, die Ihren gesammelten Erfahrungsschatz interessierten Besuchern Ihrer Webseite kostenfrei zur Verfügung... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben