Leserkommentar zum Artikel

Buchpreisbindung: Für Buchhändler auch im Internet zwingend relevant – FAQ der IT-Recht Kanzlei

Die Buchpreisbindung geht jeden an, der neue Bücher gewerblich vertreibt. Dürfen etwa Online-Händler ihre Bücher versandkostenfrei verschicken? Sind Zugaben erlaubt? Welche Bonusprogramme sind im Zusammenhang mit dem Verkauf von Büchern zulässig? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die 34 meistgestellten Fragen der letzten Jahre.

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Nicht preisgebundene Neubücher

Beitrag von Bitte betrachten Sie meine Nachricht als ergänzenden Hinweis, eine Veröffentlichung als Kommentar is
13.11.2008, 11:54 Uhr

Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Für den Laien kann er aufgrund des Fehlens einiger zum Thema gehörender Informationen jedoch etwas irreführend sein (insofern, dass z.B. ein Buchverkäufer nach einer Preisbindung für ein aktuelles Buch sucht, für das keine besteht). Der Artikel unterschlägt, dass es am Markt eine sehr grosse Zahl von nicht preisgebundenen Neubüchern gibt. Einerseits werden zahlreiche Publikationen privat (Eigenverlag/Selbstverlag) oder institutionell verlegt, genannt seien z.B. eine erhebliche und ständig zunehmende Zahl von Katalogen, die durch Museen hrsgg. werden. Andererseits gibt es eine grosse Zahl von Verlagen, auch unter den Mitgliedern des Börsenvereins, die ihre Bücher absichtlich nicht mit einer Preisbindung belegen, sondern lediglich mit einer "unverbindlichen Preisempfehlung" ausstatten. (ein Beispiel von vielen: Arnoldsche; http://www.arnoldsche.com/start.php?languageId=2) Mit freundlichen Grüssen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Fehler von Buchhändler, 27.01.2010, 20:15 Uhr

    (Ein „Vollsortimenter“ ist ein Buchhändler, über den nicht jedes beliebige Buch bestellt werden kann.) Das ist genau falschherum formuliert. Ein häufiges Problemfeld, das in der FAQ fehlt, sind übrigens noch die "Schulbuchrabatte" (ein sehr fragwürdiges Sonderrecht für die öffentliche Hand... » Weiterlesen

  • Ohne Titel von anonym, 15.01.2010, 13:56 Uhr

    Wie verhält es sich bei einem Verkauf von Büchern von Helgoland aus? Dort gelten 0% Umsatzsteuer. Muß bei einem gebundenen Buchpreis von z. B. 9,95 EUR genau dieser berechnet werden oder kann bzw. darf dort sogar nur der Nettopreis von 9,30 EUR (9,95 EUR - 7%) berechnet werden?

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