Leserkommentar zum Artikel

Markenrechtliche Abmahnung durch Abercrombie & Fitch bei Ebay-Verkauf: wann greift Erschöpfungsgrundsatz?

Der IT-Recht-Kanzlei hatte in jüngster Zeit gehäuft mit Fälle zu tun gehabt, in denen der Modekonzern Abercrombie & Fitch im Wege markenrechtlicher Abmahnungen gegen Ebay-Verkäufer von Modeartikeln der Marken „Abercrombie & Fitch“, „Abercrombie“ oder „A & F“ vorgegangen ist.

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Markenrechliche Abmahnung

Beitrag von Ekkehard Witte
17.07.2010, 23:16 Uhr

Ich erspare mir Kommentar zu Markenrechtschutz , da es Seiten füllen würde . Nur eins es ist korrekt jeden Käufer vor Kopien / Fälschungen zu schützen die Leib und Leben gefährden ( Tabletten / Medizin / Ersatzteile , ect . Aber gerade bei Bekleidung und expleziet bei Re-Importen sollte der Gesetzgeber sich nicht einspannen lassen für sogenannte Großkonzerne , die nur durch juristische Spitzfindgigkeiten den Leuten das Geld aus der Tasche ziehen wollen . Und der deutsche Michel ( Zoll ) unterstüzt das auch noch in dem er kostenlos gegebüber den Markeninhabern vor Ort die Dreckarbeit - Kontrolle - leistet . Die Markeninhaber sollten lieber ihren feinen Zwirn - Anzug .- in einen Blauman - wechseln und vor Ort - China , etc. - der Mafia das Handwerk legen anstatt privaten Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen ..aber dafür gehört ja Courage und Mut und es scheint ja Mode zu geworden zu sein für viele Advokaten , lieber aus den bequemen Sessel vorgefertigte Abmahnungen zu versenden ( wobei die meisten auch dabei diesen simplen Bereich nicht beherschen )als das Problem an den Wurzeln zu bekämpfen . Nun aber zu meiner eigentlichen Frage , in der Hoffnung auf fundierte Antworten : Der Fall : Marken Polo Shirt aus USA geschenkt bekommen . Paket hat den Zoll ohne Probleme verlassen . Verkaufe nun einen Radiergummi und gebe umsonst / gratis dieses Markenshirt dazu . Weise in der Auktion ausdrücklich darauf hin das das Markenshirt nicht der Bestandteil der Auktion ist , sondern da man es selber als Geschenk bekommen hat gratis zum Radiergummi beigereicht wird . Kann der Markenrechtinhaber mir auch eine Abmahnung schicken ? Mein Verständniß ist : was ich ehrlich erworben oder geschenkt bekommen habe gekört mir . Ein Rolls Royce der mir gehört kann ich auch auf ebay verkaufen . Er gehört mir und damit kann ich tun und lassen was ich... Bin auf allen Antworten gespannt

Gruß Ekkehard

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Spannend.... von Dr. O, 19.08.2008, 11:04 Uhr

    ... fraglich ist aber auch, ob es nicht - für in den USA gekaufte Shirts - WTO-rechtlich (TRIPS) eine "globale" Erschöpfung gibt - letztlich fließen die Erlöse alle dem gleichen Unternehmen zu. Auch die Frage, ob diese Nutzung von Markenrecht zur Unterdrückung von Weiterverkäufen ("passive sales")... » Weiterlesen

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