Neues Gesetz soll Ende 2009 zu mehr Rechtssicherheit beim Thema Widerrufs- und Rückgaberecht führen
Das Bundeskabinett hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die genannten Richtlinien in nationales Recht umgesetzt.
Ohne Titel
Beitrag von Eckhard Ließmann
06.11.2008, 20:50 Uhr
Hallo Herr Keller,
ich hoffe, Sie bleiben mir trotzdem erhalten!!
MfG.
Eckhard Ließmann
3. Widerrufs- und Rückgaberecht Die bereits bestehenden Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht werden neu geordnet. Dies führt zu mehr Rechtssicherheit und zwar nicht nur bei Verbraucherverträgen, sondern - durch eine Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes - auch bei Versicherungsverträgen. Unternehmer, die als Vorlage für ihre Belehrungen über das Widerrufs- und Rückgaberecht die neuen Muster verwenden, müssen künftig keine wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder unbefristete Widerrufs- bzw. Rückgaberechte mehr fürchten. Zudem gelten bei Fernabsatzgeschäften über eine Internetauktionsplattform und solchen in einem herkömmlichen Internetshop weitgehend gleiche Widerrufsfristen und Widerrufsfolgen.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Widerrufs- und Rückgaberecht von U. Engel, 07.11.2008, 01:01 Uhr
Da sich die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen nicht nur auf das Widerrufs- und Rückgaberecht beziehen, gibt es ja genug Gründe, damit uns Herr Keller und der Update-Service weiterhin erhalten bleibt.
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben