Leserkommentar zum Artikel

Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!

Wer als Händler auf Plattformen wie eBay verkauft, ist darauf angewiesen, dass diese die hinterlegten rechtlichen Informationen, wie etwa Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung technisch korrekt für den Händler ausspielen.

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"Hinweise des Verkäufers" - Keine HTML-Links möglich

Beitrag von Nutzer1
10.05.2024, 13:38 Uhr

Die "Hinweise des Verkäufers" könnten tatsächlich eine ganz gute Lösung sein, um erforderliche Rechtstexte/Pflichtinformationen bei eBay darzustellen.

Nur bietet sich m.E. die Lösung für das Impressum aktuell leider nicht an, da diese Art der Darstellung offenbar keine HTML-Links unterstützt und so der Link zur ODR-Plattform auf der Hinweis-Seite nicht anklickbar angezeigt werden kann. Zumindest war mir dies nicht möglich.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Einmal angelegter Hinweis kann nicht gelöscht werden! von Marc, 11.03.2024, 13:31 Uhr

    Sie können Hinweise derzeit nicht löschen, heißt, wenn man wie vorgeschlagen einen Hinweis erstellt, bleibt der da. Auch wenn der Fehler behoben ist! Man hat fortan dann zwei Impressum

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