Durchsuchungen nach Abmahnwelle wegen „Google Fonts“-Nutzung
In einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte – einen 53‑jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41‑jährigen Mandanten, dem angeblichen Repräsentanten einer „IG Datenschutz“ – wurden wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme vom 346.000 Euro vollstreckt.
Besteht die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern?
Beitrag von Chris
22.12.2022, 18:46 Uhr
Es stellt sich mir die Frage, wenn jemand aufgrund des Schreibens unter Androhung der rechtlichen Konsequenzen abschaltet, kann dieser gegebenenfalls Schadensersatz einfordern?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Danke an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin von Jan, 22.12.2022, 12:32 Uhr
Danke, dass solchen Verbrecherbanden endlich mehr und mehr das Handwerk gelegt wird...
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