Leserkommentar zum Artikel

Durchsuchungen nach Abmahnwelle wegen „Google Fonts“-Nutzung

In einem Verfahren gegen zwei Beschuldigte – einen 53‑jährigen Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Berlin und dessen 41‑jährigen Mandanten, dem angeblichen Repräsentanten einer „IG Datenschutz“ – wurden wegen des Verdachts des (teils) versuchten Abmahnbetruges und der (versuchten) Erpressung in mindestens 2.418 Fällen durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden sowie zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme vom 346.000 Euro vollstreckt.

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Danke an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Beitrag von Jan
22.12.2022, 12:32 Uhr

Danke, dass solchen Verbrecherbanden endlich mehr und mehr das Handwerk gelegt wird...

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Besteht die Möglichkeit Schadensersatz zu fordern? von Chris, 22.12.2022, 18:46 Uhr

    Es stellt sich mir die Frage, wenn jemand aufgrund des Schreibens unter Androhung der rechtlichen Konsequenzen abschaltet, kann dieser gegebenenfalls Schadensersatz einfordern?

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