Neues Jahr, neues Geschäftsmodell „Nacherfüllungsschmarotzer“?
Ein neues Kaufrecht toll an. Vor allem beim Verkauf von mangelhaften Waren ändern sich die Spielregeln gravierend. Wer hier als Verkäufer nicht rechtzeitig handelt, könnte zum Opfer eines ganz neuen „Geschäftsmodells“ werden.
Das Ende des Gebrauchthandels für die Kleinen und die Steigerung des Mülls
Beitrag von Maximilian Lindner
17.12.2021, 23:23 Uhr
Ich verkaufe gerne mal gebrauchte Dinge, die ich repariert habe. Ab einer gewissen Menge ist man ja zwangsweise gewerbetreibend und müsste das auch entsprechend machen. Das lohnt sich dann nicht mehr auf den allgemeinen Verkaufsplätzen, wenn man dauernd Gefahr läuft, dass die Ware wieder zurückkommt. Also nicht reparieren sondern wegwerfen. Sicherlich wird das auch bei den großen bei Retouren dann verstärkt sein. Bis zu einem gewissen Preis geht doch keiner mehr ein Risiko ein.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
-
Mrs von Olga, 17.12.2021, 13:23 Uhr
Hi, is this new law for buyers from Germany only? Thank you
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben