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Leserkommentar zum Artikel

Neues Jahr, neues Geschäftsmodell „Nacherfüllungsschmarotzer“?

Zum 01.01.2022 rollt ein neues Kaufrecht an. Vor allem beim Verkauf von mangelhaften Waren ändern sich die Spielregeln gravierend. Wer hier als Verkäufer nicht rechtzeitig handelt, könnte zum Opfer eines ganz neuen „Geschäftsmodells“ werden, das Händler teuer zu stehen kommen könnte.

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Das Ende des Gebrauchthandels für die Kleinen und die Steigerung des Mülls

Beitrag von Maximilian Lindner
17.12.2021, 23:23 Uhr

Ich verkaufe gerne mal gebrauchte Dinge, die ich repariert habe. Ab einer gewissen Menge ist man ja zwangsweise gewerbetreibend und müsste das auch entsprechend machen. Das lohnt sich dann nicht mehr auf den allgemeinen Verkaufsplätzen, wenn man dauernd Gefahr läuft, dass die Ware wieder zurückkommt. Also nicht reparieren sondern wegwerfen. Sicherlich wird das auch bei den großen bei Retouren dann verstärkt sein. Bis zu einem gewissen Preis geht doch keiner mehr ein Risiko ein.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Mrs von Olga, 17.12.2021, 13:23 Uhr

    Hi, is this new law for buyers from Germany only? Thank you

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